Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017

Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben das partnerschaftliche Geschäft «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» genehmigt. Die beiden Basel setzen auf die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer zukunftsfähigen Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft sowie auf die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Eine funktionierende und langfristig auf eine Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Abfallbewirtschaftung dient gleichermassen der Bevölkerung, dem Wirtschaftsstandort und der Umwelt.

Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben das partnerschaftliche Geschäft «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» genehmigt. Die beiden Basel setzen auf die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer zukunftsfähigen Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft sowie auf die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Eine funktionierende und langfristig auf eine Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Abfallbewirtschaftung dient gleichermassen der Bevölkerung, dem Wirtschaftsstandort und der Umwelt.

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung; VVEA) verpflichten die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch zu aktualisieren. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt arbeiten seit langem in der Abfallwirtschaft zusammen und nutzen auch wichtige Abfallanlagen wie die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder Deponien gemeinsam. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde die Abfallplanung gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben in kantonsübergreifender Zusammenarbeit erstellt.

Die «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» basiert auf einer detaillierten Analyse der Abfallwirtschaft in den beiden Kantonen. Die Stoffflüsse wurden erfasst und bewertet. Die gemeinsame Abfallplanung enthält definierte Ziele. Zur Zielerreichung wurden in den Bereichen Vermeidung, Verwertung und Entsorgung insgesamt 23 Massnahmen festgelegt, wobei 20 Massnahmen für beide Kantone identisch sind. Drei Massnahmen im Bereich Deponien betreffen nur den Kanton Basel-Landschaft. Die Planungsperiode umfasst grundsätzlich fünf Jahre von 2017 bis 2021. Je nach Massnahme ist die Zeitdauer für deren Umsetzung beschränkt oder es handelt sich um eine Daueraufgabe.

Die Abfallwirtschaft befindet sich in einem steten Wandel und muss zunehmend komplexere Anforderungen erfüllen. Deshalb werden eine vorausschauende Planung und Koordination zwischen den Behörden und den involvierten Akteuren immer wichtiger. Mit den festgelegten Massnahmen unterstützen die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer zukunftsfähigen Kreislaufwirtschaft. Im Weiteren wird ein schonender Umgang mit den begrenzten Ressourcen gefördert und die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Eine funktionierende und ressourcenschonende Abfallbewirtschaftung dient gleichermassen der Bevölkerung, dem Wirtschaftsstandort und der Umwelt.

Ganz im Sinne der Ressourcenwirtschaft wird die «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» nicht in gedruckter Form abgegeben, sondern als web-optimiertes und barrierefreie PDF zur Verfügung gestellt:

Hinweise:

www.aue.bl.ch > Abfall/Abfallanlagen > Publikationen (Rubrik Abfallplanung)

www.aue.bs.ch > Publikationen

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