Neue Vorgaben für Energie-Grossverbraucher

Seit 1. Oktober 2017 ist das revidierte kantonale Energiegesetz Basel-Stadt in Kraft. Damit haben sich die Vorschriften für Energie-Grossverbraucher geändert. Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt lädt Unternehmen zu Informationsveranstaltungen ein und stellt die neuen Bestimmungen gemeinsam mit Partnerorganisationen vor.

Laut kantonalem Energiegesetz sind Grossverbraucher verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und mit geeigneten Massnahmen kontinuierlich zu reduzieren (Kantonales Energiegesetz §17). Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass es vielen Grossverbrauchern sehr gut gelingt, die gesteckten Ziele zu erreichen oder sogar zu übertreffen – und damit nicht nur CO2-Emissionen zu reduzieren, sondern auch massgeblich Kosten und Ressourcen zu sparen.

Was sind Energie-Grossverbraucher?

Im Kanton Basel-Stadt zählen rund 250 Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zu den Energie-Grossverbrauchern. Energie-Grossverbraucher sind Unternehmen, die pro Jahr 0.5 GWh Strom oder 5 GWh Wärme verbrauchen. Für sie gilt das Ziel einer Effizienzsteigerung von jährlich zwei Prozent. Das kann über Einsparungen bei der Prozessenergie oder über Massnahmen an der Gebäudehülle erreicht werden. Anhand einer Potenzialanalyse werden die wirtschaftlich tragbaren Massnahmen für das Unternehmen ermittelt. Als wirtschaftlich tragbar gelten Massnahmen im Bereich Prozesse mit einer Pay-back-Zeit von maximal vier Jahren und im Bereich Infrastruktur mit einer Pay-back-Zeit von maximal acht Jahren.

Drei Umsetzungsvarianten

Energie-Grossverbraucher können wählen, welchen Weg sie einschlagen möchten. Sie können eine Universalzielvereinbarung oder eine kantonale Zielvereinbarung abschliessen oder eine Energie-Verbrauchsanalyse durchführen. Für alle drei Varianten gilt eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Bereits umgesetzte energetische Massnahmen werden berücksichtigt.

Informationsveranstaltungen

Um die verschiedenen Modelle bekannt zu machen, sind drei Informationsveranstaltungen geplant. Die Unternehmen, die unter den Grossverbraucherartikel fallen, werden vom Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt direkt angeschrieben und zu den Veranstaltungen eingeladen. Auf dem Programm stehen neben den allgemeinen Informationen zum Grossverbrauchermodell Beiträge der Handelskammer beider Basel und des Gewerbeverbands Basel-Stadt sowie Präsentationen von den zwei Agenturen (EnAW und act), die Universalzielvereinbarungen anbieten.

Termine und Durchführungsorte

14. März 2018, 08.00 – 10.00 Uhr, Rialto, Birsigstrasse 45, Basel

22. März 2018, 08.00 – 10.00 Uhr, Bau- und Verkehrsdepartement, Dufourstrasse 40, Basel

4. April 2018, 16.00 – 18.00 Uhr, Bau- und Verkehrsdepartement, Dufourstrasse 40, Basel

Auskunft und Anmeldung

Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt, Abteilung Energie, 061 639 23 50, energie@bs.ch

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