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Tankkontrolle
Kontrollarbeiten dürfen nur von Fachfirmen ausgeführt werden.
Es gilt die KVU-Richtline "Kontrollarbeiten an Lageranlagen" vom Juni 2008. Eine Liste mit Fachfirmen und Fachpersonen, welche die Anforderungen
nach GSchG,  Art.22, Abs.3 erfüllen, finden Sie im Internet unter
www.citec-suisse.ch oder kann auch beim Ressort Heizungs-
und Tankanlagen vom AUE bezogen werden: Tel. 061 639 23 66.

Kontrollarbeiten:
Kontrollen müssen unter Leitung einer Fachperson ausgeführt werden.
Bei den Kontrollarbeiten wird überprüft, ob alle Anlageteile dicht bzw. funktionstüchtig sind
Diese Arbeiten umfassen:
• Sichtkontrolle des Schutzbauwerkes (Auffangwanne) auf seine Dichtheit
• bei freistehenden Behältern eine Sichtkontrolle von aussen auf deren    Dichtheit
• bei Produkteleitungen eine Dichtheitskontrolle
• bei Druckausgleichsleitungen und Fühlern von Abfüllsicherungen eine
   Funktionskontrolle
• eine Kontrolle von innen:
   bei erdverlegten einwandigen Lagerbehältern,
   bei erdverlegten doppelwandigen Lagerbehältern ohne Leckanzeigesystem
   sowie bei Stehtanks ohne Schutzbauwerk;
• eine Kontrolle des Messstabes.

Aufgaben und Pflichten der Fachfirmen:
Nach erfolgter Kontrolle muss die Fachfirma einen Rapport über den Zustand der Lageranlage zuhanden des Anlage-Inhabers  erstellen. Die Durchführung der Revision ist innert 30 Tagen dem AUE mit entsprechendem Formular zu melden. Mängel an der Anlage,  die eine konkrete Gefahr für die Gewässer darstellen, sind unverzüglich zu beheben und dem AUE zu melden.
Die Adressen von ausgewiesenen Fachfirmen können Sie direkt im Internet abrufen: www.citec-suisse.ch

Ausserbetriebsetzung von Anlagen
Der Inhaber muss eine Lageranlage durch eine Fachfirma ausser Betrieb setzen lassen, wenn diese nicht mehr weiter betrieben werden soll oder wenn das AUE die Stilllegung anordnet.
Die Ausserbetriebsetzung umfasst:
• die vollständige Entleerung von Behälter und Leitungen
• die Entgasung und Innenreinigung des Behälters
• die Kontrolle auf Flüssigkeitsverluste
• Massnahmen, die ein irrtümliches Befüllen verhindern
• die schriftliche Abmeldung der Anlage beim AUE

Beratung
Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Lageranlage wenden Sie sich bitte
an eine der Fachfirmen.
Die Adressen von ausgewiesenen Fachfirmen können Sie direkt im Internet abrufen: www.citec-suisse.ch

Weiter können Sie sich bei unserem Ressort, Heizungs- und Tankanlagen informieren:
Amt für Umwelt und Energie, Hauptabteilung Energie
Heizungs- und Tankanlagen
Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel,
Telefon: 061 639 23 66 Fax: 061 639 23 51

Schlagwörter zu Tankanlagen
» Allgemeines
» Aufbewahrungspflicht
» Ausserbetriesetzung von Anlagen
» Beratung
» Bewilligungs- oder Meldepflicht?
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» Befüllen der Lagerbehälter
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