Baustellen und Fassadenreinigung
Für die Installation von Baustellen gelten nebst den gesetzlichen Vorgaben auch die Vorschriften der SIA, insbesondere die Empfehlung 431 «Entwässerung von Baustellen». Zudem ist eine Gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amts für Umwelt und Energie erforderlich. Bitte beachten Sie auch das kantonale Merkblatt «Gewässerschutz auf der Baustelle».
Fassadenreinigungen sind gemäss den Bestimmungen des gemeinsamen Merkblatts der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie der Malermeisterverbände beider Kantone durchzuführen.
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