Regenwasser

Regentropfen an Zweig

Sauberes Wasser gehört nicht in die Kläranlage!

«Nicht verschmutztes Abwasser» ist in aller Regel Regenwasser von Dachflächen, Vorplätzen und Innenhöfen, aber auch stetig anfallendes Wasser aus Laufbrunnen, Grund- oder Quellwasser sowie Kühlwasser aus Durchlaufsystemen. Vorsicht ist geboten bei Regenwasser von Verkehrsflächen und Umschlagplätzen, aber auch bei Dachmaterialien wie Kupfer oder Zink. Dieses Abwasser kann mit Schadstoffen so stark belastet sein, dass eine Vorbehandlung notwendig ist.

Gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung ist nicht verschmutztes Abwasser versickern zu lassen oder, wo dies die örtlichen Verhältnisse nicht erlauben, in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten. Die Ableitung in die Kanalisation ist erst als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Dem GEP Ihrer Gemeinde können Sie entnehmen, welche Gebiete sich für eine Versickerung eignen und wo die Einleitung in eine Sauberwasserleitung oder in ein Gewässer infrage kommt.

Die Beurteilung, ob sich ein bestimmtes Abwasser für eine Versickerung oder für die Einleitung in ein Gewässer eignet, muss durch die zuständige Behörde vorgenommen werden. Für die Versickerung wie auch für die Einleitung in eine Sauberwasserleitung oder in ein Gewässer ist eine Bewilligung des Amts für Umwelt und Energie erforderlich.

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