Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Einleitung von nicht verschmutztem Abwasser

In der Generellen Entwässerungsplanung werden Entwässerung und Abwasserentsorgung einer Gemeinde geregelt. Mit verschiedenen Plänen und Berichten zeigt der Generelle Entwässerungsplan (GEP) die Entwässerungsverhältnisse der Gemeinde und den Handlungsbedarf für eine optimierte und gewässerbezogene Siedlungsentwässerung. Im Entwässerungskonzept zum GEP wird festgelegt, nach welchem Entwässerungssystem die Abwasserentsorgung der Gemeinde zu erfolgen hat.

Im GEP wird verbindlich festgelegt:

  • in welchem System die Siedlung zu entwässern ist
  • wo Fremdwasser von der Kanalisation abgetrennt werden muss
  • wo Regenwasser versickern soll
  • wo Misch- und Regenwasser zu behandeln sind
  • wo schadhafte Kanalisationen saniert werden müssen

Der GEP ist damit die Grundlage für:

  • die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerungen
  • den Ausbau und Unterhalt der Kanalisations- und Sauberwasserleitungsnetze
  • die kommunale Regenwasserbewirtschaftung
  • die kommunalen Abwasserreglemente und -gebühren
  • die Finanzierung der kommunalen Abwasserentsorgung

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