Bohrungen in das Grundwasser

Lastwagengrosse Bohrmaschine, die im Aussenbereich nach Grundwasser bohrt.

Erdwärmesonden

In der Erdwärmesondenkarte und der Erläuterung dazu können Sie erkennen, in welchem Gebiet im Kanton Basel-Stadt Erdwärmesonden erlaubt sind und ob bzw. in welchem Umfang ein geologischer Vorbericht notwendig ist (aus der Karte und den Erläuterungen ersichtlich).

Für eine innenaufgestellte und/oder meldepflichtige Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung ohne weitere Massnahme ausserhalb des Gebäudes bedarf es keines Baubewilligungsverfahrens [§ 14 Abs. 1 lit. s) und § 7 Abs. 1 lit. l) und n) ABPV] mehr. Dies entbindet jedoch nicht von der Einhaltung aller anderen Vorschriften.

Für die Ausführung einer Erdsondenbohrung wird bezüglich des Grundwasserschutzes eine Bohrbewilligung benötigt. Dazu sind folgende Unterlagen ausgefüllt dem Amt für Umwelt und Energie elektronisch einzureichen:

Für alle Wärmepumpen gilt eine Jahresarbeitszahl grösser als 2,6. Weitere Vorgaben finden sich auf Formularen und Vollzugshilfen der Abteilung Energie.

Abstände bei Erdwärmesonden
Generell ist ein Mindestabstand von 3 Meter des Erdwärmesondenstandorts zur Nachbarsparzelle einzuhalten. Liegt der Erdwärmesondenstandort näher als 3 Meter zur Nachbarsparzelle ist die Zustimmung des benachbarten Grundeigentümers dem Gesuch beizulegen.
 

Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes

Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes, z. B. zur Altlastenerkundung, Grundwasserüberwachung etc., können als einfaches Bohrgesuch über das Gesuchsformular für Bohrungen ins Grundwasser beim Ressort Grundwasser (grundwasser@bs.ch ) eingereicht werden.

Anmerkung

Fundationsbohrungen wie Mikropfähle sind im Baubegehren in den Grundriss- und Schnittplänen darzustellen (siehe Merkblatt Bauen im Grundwasser).

Alle öffentlich einsehbare Bohrungen sind online im Bohrkataster des MapBS  aufgeführt. Der Kataster enthält verrohrte Bohrungen, Erdwärmesonden und Sondierbohrungen, die i. d. R. ins Grundwasser reichen.