Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche

Verkehrsschild Wasserschutzgebiet

Grundwasser ist ein wertvolles Gut und ist daher z.B. durch das Ausweisen von Grundwasserschutzzonen in besonderem Masse zu schützen.

Im Kanton Basel-Stadt besteht neben der Schutzzone Lange Erlen, welche der Trinkwasserversorgung der Region dient, noch die Schutzzone Riehen-Bettingen. Diese ist nur für die Notwasserversorgung gedacht. Mit dem kantonalen Gesetz über Grundwasserschutzzonen vom 15. Dezember 1983 und der dazugehörigen Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche vom 19. Juni 1984 wurden die nötigen Grundlagen für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen geschaffen.

Seit Inkrafttreten der Schutzzonenkarte im Juli 1986 wurden über 100 Mio. Franken aufgewendet, um das Grundwasser in den Lange Erlen vor Unfällen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten zu schützen:

  • Erstellen von Bewirtschaftungsrichtlinien für die Landwirtschaftsbetriebe und Pflanzlandbesitzerinnen und Besitzer.
  • Aussiedeln von Betrieben mit wassergefährdenden Stoffen.
  • Abdichten von Autoabstellplätzen.
  • Ausrüsten der Kanalisationen mit speziellen Doppelrohrsystemen zur Sicherstellung der Dichtheit und Kontrollmöglichkeit unter Betrieb.
  • Umstellen von Heizöl auf alternative Energieträger, sodass die Tankbehälter aus den gefährdeten Bereichen entfernt werden konnten.
  • Abdichten des BVB-Trassees von der Fasanenstrasse bis Niederholz (in Bearbeitung). Für Bauarbeiten sind spezielle Vorschriften einzuhalten (Auflagen für Bauarbeiten in der Grundwasserschutzzone).

Der grösste Teil des Kantons liegt im Gewässerschutzbereich «übrige Bereiche» (üB). Die Gewässerschutzbereiche «Au» und «Zu» sind der Grundwasserschutzzone Lange Erlen vorgelagert.

Eine wertvolle Hilfe für den Grundwasserschutz bietet die Wegleitung Grundwasserschutz BAFU 2004. Viele Begriffe werden hier verständlich erläutert und spezielle nutzungsorientierte Schutzmassnahmen und Nutzungsbeschränkungen in den Referenztabellen ab Seite 63 beschrieben.

Bereich Lange Erlen

Die Grundwasserschutzzone reicht in der Längsachse von der Freiburgerstrasse bis zur Landesgrenze bei Lörrach, seitlich begrenzt durch die Landesgrenze zu Weil am Rhein und die Eisenbahnlinie von Lörrach nach Basel. Der Grundwasserschutzzone vorgelagert ist der Grundwasserschutzbereich Au, dieser deckt das Gebiet des Grundwasserrandbereichs Seite Dinkelberg bis Eisenbahnlinie ab. Der Zuströmbereich deckt 90 % des Grundwasserzuflusses vom Dinkelberg zu den Langen Erlen ab.

Bauarbeiten in der Grundwasserschutzzone S

Für Bauarbeiten in der Grundwasserschutzzone gelten erhöhte Anforderungen (siehe Merkblatt: Auflagen für Bauarbeiten in der Grundwasserschutzzone S).

Darüber hinaus ist für den Transport von gefährlichen Gütern (z.B. Baustellentanks) durch die Grundwasserschutzzone S2 gemäss Eidgenössischer Verordnung über die Beförderung von gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) eine Ausnahmebewilligung bei der Verkehrspolizei, Ressort Kontrollen, einzuholen (siehe Merkblatt: Transportbeschränkung von gefährlichen Gütern inklusive Baustellentanks in der Grundwasserschutzzone S2).
 

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