Ersatz der Heizung

Alles auf einen Blick

Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? So gehen Sie vor, um beim Ersatz Ihrer Heizung die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:

Übersicht: Ersatz der Öl- oder Gasheizung (PDF, 1 Seite, 427 KB)

Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Illustration Heizungsersatz

Ihre Heizung soll ersetzt werden

Ihre Öl- oder Gasheizung ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen und soll ersetzt werden. In diesem Fall ist Ihre Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbar betriebenes Heizsystem zu ersetzen, sofern dies technisch möglich ist und für Sie nicht zu Mehrkosten führt. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Diagramm: Öl- oder Gasheizung soll ersetzt werden (PDF, 14 Seiten, 1,6 MB)

Direkt-Link: Meldung fossil befeuerte Heizung

Ihre Heizung ist älter als 15 Jahre

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung 15 Jahre alt oder älter und funktioniert einwandfrei, sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus erstellen zu lassen. Mit dem GEAK Plus sind Sie gut auf einen allfälligen Heizungsersatz vorbereitet. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.

Diagramm: Öl- oder Gasheizung ist 15 Jahre alt und älter (PDF, 7 Seiten, 730 KB)

Aktion GEAK Plus

Ihre Heizung ist jünger als 15 Jahre

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung jünger als 15 Jahre und funktioniert einwandfrei, müssen Sie nichts unternehmen. Die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, was Sie zur Prävention trotzdem schon tun können.

Diagramm: Öl- oder Gasheizung ist jünger als 15 Jahre (PDF, 3 Seiten, 320 KB)

Hintergrund: Darum sollen Öl- und Gasheizungen ersetzt werden

Eine zentrale Forderung des kantonalen Gesetzes ist die Reduktion der CO2-Emissionen. Gleichzeitig soll die erneuerbare Energieproduktion gefördert werden.

Öl- und Gasheizungen nutzen für die Wärme- und Warmwasserproduktion fossile Energieträger, die bei der Verbrennung CO2 produzieren. Diese CO2-Emissionen können vermieden werden. Deshalb sollen in Basel so viele Öl- und Gasheizungen wie möglich durch Systeme ersetzt werden, die erneuerbare Energieträger nutzen.

 

Installation von Wärmepumpen: Meldepflicht? Baubewilligung?

Für die Installation von Wärmepumpen gilt seit dem 9. Januar 2020:

Massnahmen Pflichten

Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Innern von Gebäuden

►Keine Baubewilligung

►Keine Meldepflicht

Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenraum,

  • die eine Abmessung von 2m3 nicht überschreiten und hinter der Baulinie stehen (Maximalmasse im Vorgarten: 100 x 160 x 70 cm)
  • die gut in die Umgebung eingebettet sind
  • und die die Lärmschutzvoraussetzungen erfüllen.

►Keine Baubewilligung

Mit Meldepflicht

Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenraum,

  • die grösser sind als 100 x 160 x 70 cm

Erdsonden-Wärmepumpen (wegen der Bohrung)

Mit Baubewilligung

 

Fragen?

Hier finden Sie zudem Antworten auf "Häufige Fragen" zum Ersatz der Öl- oder Gasheizung.

Auch die kantonale Energieberatung und die kantonale Energiefachstelle helfen bei Fragen rings um den Heizungsersatz gerne weiter.