Sämtliche Arbeiten
Massnahmenplanung
Planung der notwendigen Massnahmen im Rahmen der Ausarbeitung des Bauprojektes und Darlegung der Ergebnisse in einem Baulärmkonzept. Die Schwellenwerte für die Erstellung eines Baulärmkonzeptes bedürfen einer Einzelfallprüfung, je nach Lärmempfindlichkeitsstufe, in der sich das Bauvorhaben befindet und nach Umfang und Art der Bautätigkeiten. Nehmen Sie dazu rechtzeitig vor Baueingabe Kontakt mit dem Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt auf.
Überwachung der Umsetzung der Massnahmen
Überwachung der Massnahmen und Beratung der Bauleitung durch eine Fachperson. Diese sollte bereits die Ausschreibung begleiten, damit die Umsetzung der Massnahmen keine Nachforderungen generiert.
Instruktion des Baustellenpersonals über die umzusetzenden Massnahmen
Schulung / Instruktion des Baustellenpersonals über die umzusetzenden Massnahmen (z.B. durch die Umweltbauleitung für Lärm oder eine Fachperson für Lärm), Wiederholungen bei Firmen- oder Personalwechsel
Umfassende Information der Nachbarschaft
Regelmässige Information der Nachbarschaft:
- mindestens jeweils zu Beginn jeder einzelnen Phase sowie bei jeder Ausnahmegenehmigung
- konkrete Beschreibung der geplanten Arbeiten, der Dauer und der Arbeitszeiten sowie Beschreibung der getroffenen Massnahmen
- Kontaktdaten einer Ansprechperson (Sorgentelefon)