Ein Meilenstein für den internationalen Gewässerschutz

Lachse können am Haringvlietdamm (NL) wieder in Rhein und Maas aufsteigen: Ab 15. November 2018 ist der Weg für aus der Nordsee in die Flüsse Maas und Rhein aufsteigende Lachse bei ausreichendem Abfluss wieder offen. Sie können ihre Heimatgewässer wieder erreichen, um sich natürlich zu vermehren. Ein Tor oder mehrere stehen, je nach Wasserführung, am Haringvlietdamm südlich von Rotterdam, auch bei Flut offen, erstmals seit 50 Jahren. Der Damm war 1971 zum Schutz gegen Sturmfluten errichtet worden.

In ihrer Medienmitteilung vom 15. November unterstreicht die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, IKSR, die Wichtigkeit dieses Meilensteins für  die beiden Flüsse sowie für die internationale Rheinschutzkommission und die internationale Maaskommisison. In beiden Kommissionen laufen umfassende Aktivitäten, Fischlebensräume wieder aufzuwerten und besser miteinander zu vernetzen. Ökologisch intakte Gewässer sind auch widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel und seinen Auswirkungen.

Die IKSR-Präsidentin, Martine Rohn-Brossard, hob bei der offiziellen Eröffnung hervor: „Nur mit gemeinsamem politischen Willen, guter Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Staaten, grossen Anstrengungen von vielen Institutionen und interessierten Akteuren sind solch grosse Ziele erreichbar. Diese Öffnung des Haringvlietdamms ist ein Meilenstein für die nachhaltige Renaturierung von Rhein und Maas."

IKSR

In der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) arbeiten die Rheinanliegerstaaten Schweiz, Frankreich, Deutschland und Niederlande sowie Luxemburg und die Europäische Gemeinschaft auf der Basis eines völkerrechtlichen Übereinkommens zum Schutz des Rheins zusammen. Der Präsidentin (derzeit die Schweizerin Martine Rohn-Brossard) und den Gremien der IKSR steht ein international besetztes Sekretariat mit Sitz in Koblenz (Deutschland) zur Seite. Darüber hinaus unterstützt das Sekretariat die Staaten im Rheineinzugsgebiet, die die europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) und die europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG) umsetzen. Die grenzüberschreitende Kooperation wurde zu diesem Zweck auf die Staaten Österreich, Liechtenstein, Italien und die belgische Region Wallonien ausgeweitet. Die Arbeitssprachen der IKSR sind Deutsch, Französisch und Niederländisch.

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