Höhere Förderbeiträge für erneuerbare Heizsysteme

Am 30. Oktober 2018 beschloss der Regierungsrat eine Teilrevision der Verordnung zum Energiegesetz. Es geht dabei hauptsächlich um zwei Anpassungen: die Förderbeiträge für Wärmepumpen und jene für automatische Holzfeuerungsanlagen. Beide wurden deutlich nach oben korrigiert. Der Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf ein erneuerbares Heizsystem wird dadurch noch attraktiver.

Die neuen, höheren Förderbeiträge gelten rückwirkend per 1. Oktober 2017. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) nimmt mit den Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümern, die im laufenden Jahr bereits ein Förderbeitragsgesuch eingereicht haben, Kontakt auf, um ihnen die ausstehenden Fördergelder auszuzahlen.

Grund für die Erhöhung der Förderbeiträge ist die grosse Preisdifferenz zwischen fossil und erneuerbar betriebenen Heizsystemen. Vor rund einem Jahr, am 1. Oktober 2017, traten das revidierte Energiegesetz sowie die Verordnung zum Energiegesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Eigentümerinnen und –eigentümer von Öl- oder Gasheizungen dazu, auf ein erneuerbares Heizsystem zu wechseln, sobald die fossil betriebene Heizung am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ist. Eine Öl- oder Gasheizung kann nur dann 1:1 ersetzt werden, wenn eine erneuerbare Lösung technisch nicht möglich ist oder für die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Mehrkosten führt.

Mit grosszügig angesetzten Förderbeiträgen sollte die Differenz zwischen fossil und erneuerbar betriebenen Heizsystemen ausgeglichen werden. Nach einem Jahr Vollzugspraxis zeigt sich nun aber, dass die Marktpreise für erneuerbare Heizsysteme im Schnitt höher sind als ursprünglich angenommen. Deshalb beschloss der Regierungsrat, die Verordnung zum Energiegesetz (EnV Anhang 11) anzupassen und mit marktpreisäquivalenten Förderbeiträgen einen noch grösseren Anreiz für die Wahl eines erneuerbaren Heizsystems zu setzen.

Hinweise:

Die aktuellen Förderbeiträge sind in der Verordnung zum Energiegesetz, Anhang 11, sowie auf der AUE-Website im Dokument «Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt» aufgeführt.

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