Das kantonale Energiegesetz zeigt Wirkung

Vor drei Jahren, im Oktober 2017, trat das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Mit der Revision rückte als primäres klimapolitisches Ziel die Dekarbonisierung der Wärmeproduktion in den Fokus. Jetzt vorliegende Zahlen verdeutlichen, dass der gesetzlich geforderte Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Heizsysteme, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden, Wirkung zeigt.

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Seit Oktober 2017 gilt die Vorschrift, dass im Kanton Basel-Stadt beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung in aller Regel eine mit erneuerbarer Energie betriebene Heizung eingebaut werden muss. Die Regel kennt wenige Ausnahmen, dazu zählen allfällige Mehrkosten und eine fehlende technische Machbarkeit. In den letzten drei Jahren konnte bei einem Heizungsersatz in den meisten Fällen eine technische Lösung für eine klimafreundliche Heizung gefunden werden und allfällige Mehrkosten wurden durch substanzielle kantonale Förderbeiträge aufgefangen. Die vom Gesetzgeber gewünschte Wirkung kann also erzielt werden: Heute wird beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung fast immer ein erneuerbares Heizsystem realisiert, also eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder ein Anschluss an die Fernwärme.

Erfreulich ist, dass in den letzten drei Jahren insbesondere beim Ersatz grosser, leistungsintensiver Heizungen (z.B. in Mehrfamilienhäusern) auf klimafreundliche Lösungen umgestellt wurde. Das schlägt sich in der Bilanz nieder: Gemessen an der insgesamt neu installierten Leistung (kW) hat der Anteil an erneuerbar erzeugter Energie kontinuierlich von 50 auf 94 Prozent zugenommen. Gut erkennbar war in den letzten drei Jahren aber auch das Zögern der Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer: Die Anzahl der jährlich ersetzten Heizungen halbierte sich nach der Einführung der neuen Vorschriften; erst im laufenden Jahr 2020 zeichnet sich eine leichte Normalisierung ab. Aktuell sind im Kanton Basel-Stadt noch rund 10‘500 Gas- und 2‘500 Ölheizungen in Betrieb.

Dass der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizsystem jetzt immer häufiger in Angriff genommen wird, hat unterschiedliche Gründe. Die Branche und die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer hatten Zeit, sich zu informieren und auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Inzwischen gibt es Anwendungsbeispiele, die unter Beweis stellen, dass es technische und ästhetische Lösungen für fast alle Situationen gibt, so spricht zum Beispiel nichts gegen den Einbau einer Luft-/Wasserwärmepumpe in ein Mehrfamilienhaus mit Baujahr 1920. Auch auf der Seite des Vollzugs des Energiegesetzes wurde nachjustiert, indem das Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen vereinfacht, die Förderbeiträge erhöht, die kostenlose kantonale Energieberatung intensiviert und die Planungsinstrumente mit dem Energierichtplan erweitert wurden.

Das Fazit nach drei Jahren Praxis mit dem neuen Energiegesetz ist somit positiv. Im Gebäudebereich kann mit den geltenden Vorschriften eine schrittweise Dekarbonisierung erreicht werden. Allerdings müsste deutlich mehr Tempo in die Entwicklung gebracht werden, wenn – wie es der Bundesrat anstrebt – bis 2050 das Netto-null-CO2-Emissionsziel für die Schweiz erreicht werden soll. Auch in Bereichen, die ausserhalb der Reichweite des Energiegesetzes liegen, müssen griffige Massnahmen definiert und umgesetzt werden, etwa bei der Mobilität.

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