Kontrolle von Gas- und Holzheizungen für eine gute Luftqualität

In Basel-Stadt gilt seit dem 1.1.2020 nicht mehr nur für Öl-, sondern auch für Gasheizungen und Holz-Zentralheizungen eine amtliche Feuerungskontrollpflicht. Ziel der alle vier Jahre durchzuführenden Kontrollmessungen ist die Früherkennung von möglichen Schadstoffquellen und der Erhalt sowie die Verbesserung der Luftqualität.

Im Januar hat das Amt für Umwelt und Energie den betroffenen Heizungsbetreiberinnen und -betreibern eine Aufforderung zur Feuerungskontrolle zugestellt. Diese sind nun verpflichtet, ihre Heizung bis spätestens 31. Dezember 2020 durch eine in Basel-Stadt für die Feuerungskontrolle zugelassene Firma kontrollieren zu lassen und das Ergebnis dem Amt für Umwelt und Energie zuzustellen.

Da die Kapazitäten der Feuerungskontrollfirmen begrenzt sind, erhalten die Betreiberinnen und -betreiber von Gasheizungen und Holz-Zentralheizungen die Aufforderung zur Feuerungskontrolle nicht alle gleichzeitig, sondern gestaffelt über die nächsten Jahre.

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