Stromspar-Bonus: Fristverlängerung für Betriebe

Der Regierungsrat kommt den Unternehmen, die durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie stark gefordert sind, entgegen und verlängert die Frist für den Antrag auf Arbeitsplatz-Bonus 2019.

Gemäss dem Beschluss des Regierungsrats Basel-Stadt vom 11. August 2020 wurde die Frist zur Einreichung des Antrags auf Arbeitsplatz-Bonus 2019 rückwirkend vom 30. Juni 2020 auf den 30. September 2020 verlängert. Ebenso wurde die Frist zur Anmeldung einer Fristverlängerung auf den 30. September 2020 verlängert. Der Regierungsrat möchte damit den Unternehmen, die durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bereits stark gefordert sind, administrativ entgegenkommen. Diese Verlängerung gilt einmalig für den Antrag auf Arbeitsplatz-Bonus 2019.

Diese Fristverlängerung gilt für alle Betriebe, die Anspruch auf den Arbeitsplatz-Bonus 2019 haben, also auch für diejenigen, die aufgrund der Einreichung nach dem 30. Juni 2020 bereits einen negativen Bescheid erhalten haben. Die Anträge müssen aber bis am 30. September 2020 bei uns eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch auf den Arbeitsplatz-Bonus 2019.

Das Antragsformular für den Arbeitsplatz-Bonus 2019 wurde per Post an alle betroffenen Betriebe verschickt. Gerne können Sie uns kontaktieren, falls Sie den Brief und das Formular nicht erhalten haben.

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