Weniger Hürden für Wärmepumpen

Die Installation von Luft-/Wasser-Wärmepumpen wird ab 9. Januar 2020 vereinfacht. Für Anlagen, die im Gebäude installiert werden, ist keine Baubewilligung mehr notwendig. Für kleine aussen aufgestellte Anlagen reicht eine Meldung beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat, wenn die Geräte gut in die Umgebung eingebettet sind.

Der Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Systeme, die erneuerbare Energie für die Wärmeerzeugung nutzen, ist eine der zentralen Massnahmen der Basler Energie- und Klimapolitik. In deren Fokus steht die Dekarbonisierung, d.h. die Reduktion der CO2-Emissionen. Heizöl und Erdgas sind fossile Energieträger. Bei der Verbrennung in der Heizung entsteht Kohlendioxid (CO2). Diese CO2-Emissionen aus fossilen Energiequellen können vermieden werden, wenn statt Öl- und Gasheizungen Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen installiert werden oder wenn an die Fernwärme angeschlossen wird.

In vielen Fällen ist der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung durch eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe eine einfache Variante zu einer Holzpelletheizung oder einem Fernwärmeanschluss. Einziger Haken war bisher das zeitaufwendige Baubewilligungsverfahren, welches für jede Wärmepumpeninstallation notwendig war. Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu erleichtern, hat das Bau- und Gastgewerbeinspektorat die bürokratischen Hürden nun herabgesetzt. Seit 9. Januar 2020 können einige Wärmepumpentypen, die hinsichtlich Lärm- und Ortsbildschutz unproblematisch sind, ohne Baubewilligung aufgestellt werden. Im Innern von Gebäuden aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpen brauchen nicht einmal eine Meldung.

Mit diesem erleichterten Vorgehen kann ein grosser Teil der Wärmepumpenprojekte schneller und unkomplizierter realisiert werden.

Neu gilt ab 9. Januar 2020 bei der Installation von Wärmepumpen:

Keine Baubewilligung, keine Meldepflicht

  • Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Innern von Gebäuden

Keine Baubewilligung, mit Meldepflicht

  • Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenraum (auch im Vorgarten), die eine Abmessung von 100 x 160 x 70 cm nicht überschreiten, gut in die Umgebung eingebettet sind und die Lärmschutzvoraussetzungen erfüllen.

Mit Baubewilligung

  • Für grössere Luft-/Wasser-Wärmepumpen braucht es wie bisher eine Baubewilligung.
  • Für Erdsonden-Wärmepumpen braucht es weiterhin eine Baubewilligung, nicht wegen der Wärmepumpe, sondern wegen der Bohrung, die problematisch sein kann.

Förderbeiträge

Wärmepumpen erhalten grosszügige Förderbeiträge. Damit diese ausgerichtet werden können, ist es wichtig, dass das entsprechende Fördergesuch vor Baubeginn beim Amt für Umwelt und Energie eingereicht wird.

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