Entwurf für kantonales Wassergesetz liegt vor

Der Regierungsrat hat den Entwurf des kantonalen Wassergesetzes verabschiedet und das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt beauftragt, die öffentliche Vernehmlassung durchzuführen. Mit dem neuen Wassergesetz sollen drei zentrale Themenbereiche rund um das Wasser in einem einzigen kantonalen Gesetz zusammengeführt werden: Gewässerschutz, Nutzung der Gewässer und Wasserbau.

Der Regierungsrat hat den Entwurf des Neuen Wassergesetzes für die öffentliche Vernehmlassung verabschiedet, die bis 13. Mai 2022 dauert. Das künftige Gesetz führt die Themen Gewässerschutz, Nutzung der Gewässer und Wasserbau zusammen. 

Der Rhein, seine Zuflüsse und viele kleinere Gewässer prägen unser Leben im Kanton Basel-Stadt in vielfältiger Weise: Sie sind nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sondern auch wichtige Erholungslandschaften für die Bevölkerung. Die Oberflächengewässer wie auch das Grundwasser liefern Trinkwasser und werden zur Energieproduktion sowie zu Kühlzwecken genutzt. Gleichzeitig können Gewässer aber auch erheblichen Schaden für Menschen und Sachgüter anrichten, etwa durch Überschwemmungen.

Angesichts der grossen Bedeutung der Ressource Wasser ist es eine wichtige Aufgabe, die Gewässer zu unterhalten, sie vor Verschmutzung und Übernutzung zu schützen und schädliche Auswirkungen des Wassers nach Möglichkeit zu verhindern. Im Kanton Basel-Stadt nehmen Kanton und Gemeinden diese Aufgabe gemeinsam wahr. Dazu braucht es eine zweckmässige und aktuelle Gesetzgebung.

Der Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer sind heute in vier kantonalen Gesetzen und verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese Rechtszersplitterung soll mit dem neuen Wassergesetz behoben werden. Gleichzeitig muss das kantonale Recht in einzelnen Punkten an das übergeordnete Bundesrecht angepasst werden. Des Weiteren fehlte im Bereich Wasserbau, der den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern umfasst, bis heute eine kantonale Regelung, was wiederholt zu Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen führte. Diese Lücke soll nun mit dem neuen Gesetzesentwurf geschlossen werden. Und schliesslich soll die Siedlungsentwässerung, die aktuell teilweise im Bau- und Planungsrecht normiert ist, neu thematisch richtig in das kantonale Gewässerschutzrecht integriert werden.

Mit dem neuen Wassergesetz sollen also die drei zentralen wasserrechtlichen Themenbereiche Gewässerschutz, Nutzung der Gewässer und Wasserbau in einem einzigen Erlass geregelt werden. So kann auf Gesetzesebene eine ganzheitliche, bereichsübergreifende Betrachtungsweise der wertvollen Ressource Wasser gewährleistet werden. Gleichzeitig wird damit die Rechtsanwendung erleichtert.

Bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs wurde grosser Wert daraufgelegt, bewährte Regelungen soweit als möglich zu übernehmen. Gleichzeitig wurden Vereinfachungen und Verbesserungen angestrebt. Regelungen und Formulierungen wurden überarbeitet, zusammengelegt, neu geordnet und präzisiert.

Hinweise:

Interessierte können sich zum Entwurf des Wassergesetzes schriftlich bis 13. Mai 2022 vernehmen lassen. Rückmeldungen sind schriftlich bis 13. Mai 2022 an das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Generalsekretariat, Rheinsprung 16/18, 4001 Basel zu richten. Die Unterlagen sind im Internet unter folgender Adresse zu finden: www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen

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