Heizstrahler für die Aussenbewirtung

Auch im Winterhalbjahr möchten Gastronomiebetriebe ihre Gäste draussen bewirten. Um die Behaglichkeit beim Sitzen im Freien zu steigern, werden gerne Heizstrahler eingesetzt. Ist das eigentlich erlaubt?

Ja, sofern die Heizpilze mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang vor allem Holzpellet-Heizstrahler. Theoretisch möglich wären auch Lösungen, die auf Abwärmenutzung setzen oder mit Solarstrom betriebene direkt elektrische Heizungen, wenn genügend Sonnenstrom an Ort und Stelle produziert werden kann.

Das Heizen und Kühlen in offenen respektive ungenügend gedämmten Bauten und Anlagen ist eigentlich laut Energiegesetz nicht erlaubt. Der Einsatz von erneuerbar betriebenen Heizpilzen in der Gastronomie stellt eine seit 2017 geltende Ausnahme dar. Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt nimmt regelmässig Stichprobenkontrollen vor. Bei der jüngsten Kontrolle im Dezember 2022 konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass sich die geprüften Gastronomiebetriebe fast ausnahmslos an die geltenden Vorschriften halten.

nach oben