Mehrweggeschirr an Veranstaltungen

Das Prinzip «Mehrweg statt Einweg» hat in der Schweiz immer noch Seltenheitswert. In Basel-Stadt gilt seit 2015 für Veranstaltungen eine Mehrweggeschirrpflicht. Stichprobenkontrollen im Jahr 2022 haben ergeben, dass dieser Pflicht in vielen Fällen nachgekommen wird.

Wegen Corona-Schutzmassnahmen konnten in den Jahren 2020/21 kaum Veranstaltungen durchgeführt werden. Verglichen damit herrschte im Jahr 2022 fast wieder Normalbetrieb. Das Amt für Umwelt und Energie verfügte im Jahr 2022 für 183 Veranstaltungen eine Mehrweggeschirrpflicht. Ausserdem wurden vermehrt Abfallkonzepte erarbeitet, um die Rücknahme von recycelbaren Einweggebinden (darunter PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Glasflaschen) und deren Zuführung zur jeweiligen Wertstoffsammlung sicherzustellen.

Zwei Drittel machen mit

Bei Stichprobenüberprüfungen zeigte sich, dass die Verwendung von Mehrweggebinde bei mehr als zwei Drittel der kontrollierten Veranstaltungen problemlos funktionierte und den Vorgaben entsprechend umgesetzt wurde. Bei knapp einem Viertel der überprüften Events bestand noch Verbesserungsbedarf. Weniger als 10 Prozent der Veranstalterinnen und Veranstalter kam der Mehrweggeschirrpflicht nicht oder nur dürftig nach. Bei Pflichtverweigerung reichen die Sanktionen stufen- und fallweise von der Verwarnung bis zur Ablehnung des Allmendbewilligungsgesuchs für eine nächste Veranstaltung.

Je weniger Einweggebinde wie Plastikbecher- und -geschirr, PET-Flaschen, Glasflaschen und Alubüchsen im Einsatz sind, desto weniger bleibt davon unbedacht als Abfall liegen. Um Ressourcen zu schonen und Littering zu vermeiden, wurde die Pflicht, Mehrweggeschirr einzusetzen, vor einigen Jahren ins kantonale Umweltschutzgesetz aufgenommen. Die Mehrweggeschirrpflicht gilt für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, für private Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und für permanente Take-away-Verkaufsstände.

Hilfestellungen

Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen hilft, die Mehrweggeschirrpflicht umzusetzen. Veranstalterinnen und Veranstalter haben auch die Möglichkeit, sich vor der Eingabe der Allmendbewilligung beim Amt für Umwelt und Energie persönlich beraten zu lassen. Viele Tipps für nachhaltige Veranstaltungen sind zudem auf der von Städten und Kantonen lancierten Plattform saubere-veranstaltung.ch zu finden.

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