Regierungsrat beschliesst die Solaroffensive für den Kanton Basel-Stadt und den Ausbau des Solarstroms auf kantonalen Liegenschaften

Der Regierungsrat schickt die Solaroffensive in die öffentliche Vernehmlassung. Mit der geplanten Solaroffensive soll die Produktion von Solarstrom im Kanton Basel-Stadt deutlich ausgebaut werden. Zudem hat der Regierungsrat den weiteren Ausbau der Photovoltaik im Verwaltungsvermögen bis 2030 beschlossen.

Im November 2022 hat die Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt das Netto-Null-Ziel 2037 beschlossen. Eine wichtige Rolle im Klimaschutz spielt der Ausbau der Photovoltaik. Das aktuelle Ausbaupotenzial auf Dächern und Fassaden auf dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt beträgt über 90 Prozent, was einer möglichen Leistung von 800 GWh/a entspricht. Damit könnte rund 60 Prozent des heutigen Strombedarfs im Kanton Basel-Stadt gedeckt werden. Der Regierungsrat will darum den Ausbau der Photovoltaik mit einer Solaroffensive vorantreiben. Damit stärkt er die Versorgungssicherheit, fördert die Energieunabhängigkeit und unterstützt die Energiewende der Schweiz.

Erweiterung der Photovoltaikpflicht von Neubauten auf bestehende Bauten
Mit dem Ratschlag zur Solaroffensive soll die bisherige Pflicht für Photovoltaik bei Neubauten auf bestehende Bauten ausgeweitet werden. Sowohl öffentliche als auch private Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen werden damit verpflichtet, geeignete Dach- und Fassadenflächen für die Produktion von Strom mit PV-Technologie zu nutzen. Hierzu wird eine Übergangsfrist von 15 Jahren eingeführt. Wird die PV-Installationspflicht nicht erfüllt, so ist für bestehende Bauten eine Ersatzabgabe zu entrichten. Zur Erleichterung des Verfahrens passt der Kanton Basel-Stadt seine Gesetzgebung an das geltende Bundesgesetz an: anstatt des bisherigen Baubewilligungsverfahrens soll neu ein Meldeverfahren gelten. Eine Ausnahme stellen hierbei PV-Anlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung und PV-Anlagen an Fassaden in der Stadt- und Dorfbild-Schon- und Schutzzone dar. Hier ist weiterhin eine Baubewilligungspflicht vorgesehen.

Die Installation von Photovoltaik-Anlagen unterstützt der Kanton Basel-Stadt mit Fördergeldern. Diese werden so ausgestaltet, dass für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Anreize geschaffen werden, gleichzeitig das Dach zu dämmen und möglichst mehr als 90 Prozent der möglichen Dachfläche zu nutzen. Damit der Ausbau der Photovoltaik möglichst rasch vorangeht, will der Regierungsrat die Förderbeiträge bis Ende 2030 begrenzen. Die Ausgaben sollen über den Fonds Energie-Förderabgabe abgewickelt und finanziert werden.

Der Regierungsrat beantragt, neben der Anpassung des Energiegesetzes und des Bau- und Planungsgesetzes, die vier parlamentarischen Vorstösse, Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend «Aufbruch ins Solarzeitalter» - mehr Photovoltaik-Anlagen auf Basels Dächern und Fassaden, Motion Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend «Solardachpflicht auf öffentlichen Gebäuden», Motion René Brigger und Konsorten betreffend «Anpassung Basler Baurecht an die Solaroffensive» und Anzug Michael Hug und Konsorten betreffend «umfassende Information aller Hauseigentümer im Kanton über die Installation von Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden im Bring-System» als erledigt abzuschreiben. Zudem hat der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragt, die Motion Bruno Lötscher-Steiger betreffend «Abbau von Hindernissen bei der Förderung von Photovoltaikinstallationen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen» dem Regierungsrat zur Erfüllung zu überweisen.

Vervierfachung des Solarertrags auf Dächern öffentlicher Bauten
Gleichzeitig hat der Regierungsrat beschlossen, das Solarpotenzial auf Liegenschaften im Verwaltungsvermögen von Immobilien Basel-Stadt bis 2030 zu erschliessen. Bereits seit 2011 installiert der Kanton laufend neue Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern und an den Fassaden der sogenannten Liegenschaften im Verwaltungsvermögen, das heisst auf öffentlichen Bauten wie Schulen, Museen und Verwaltungsliegenschaften. Nun folgt eine weitere Ausbauetappe: Insgesamt 135 Photovoltaik-Anlagen sollen eine Eigenstromproduktion von mindestens elf Gigawattstunden (GWh) pro Jahr ermöglichen. Damit wird die per Ende 2022 ausgewiesene Eigenstromproduktion vervierfacht.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat deshalb beantragt, für die Projektierung von Photovoltaik-Anlagen zur Erschliessung des Solarpotenzials im Verwaltungsvermögen bis 2030 einmalige Ausgaben von 3.1 Millionen Franken zu bewilligen. Dies unterstützt die Ambition des Kantons, bei der kantonalen Verwaltung Netto Null bereits bis 2030 zu erreichen.

Hinweise:

Die Vernehmlassung zur Solaroffensive läuft vom 29. April bis 29. Juli 2024 und steht allen interessierten Personen, Institutionen, Fachverbänden und Organisationen offen. Rückmeldungen sind schriftlich per Mail an aue@bs.ch oder per Post an das Amt für Umwelt und Energie, Spiegelgasse 15, Postfach, 4001 Basel zu richten. Die Unterlagen sind im Internet unter folgendem Link zu finden: www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen

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