Kooperationsvereinbarungen

Viele Firmen nehmen ihre Verantwortung für die Umwelt ganz selbstverständlich wahr und versuchen von sich aus, alles Nötige zur Verminderung der Umweltbelastung zu unternehmen. Firmen, die über eigenes Fachpersonal verfügen und Umweltmanagementsysteme eingeführt haben, fordern von den Behörden eine gewisse Anerkennung ihrer Eigenverantwortung und eine Vereinfachung der Vollzugsabläufe. Diese Firmen können eine Kooperationsvereinbarung mit den Behörden abschliessen. Die Vereinbarung regelt, welche Umweltkontrollen das Unternehmen selber vornimmt und wie die Berichterstattung zuhanden der Behörden erfolgt. Die Behörden verzichten dafür auf regelmässige Kontrollen. Einmal im Jahr findet eine Standortbestimmung mit dem Unternehmen und den Fachstellen statt.

Am 28. Juni 2000 konnte die erste Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Umweltschutz zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Firma F. Hoffmann-La Roche AG unterzeichnet werden. Am 16. Mai 2001 folgte die Vereinbarung mit der Novartis Pharma AG. Am 9. September 2005 schloss die Bell Schweiz AG eine Kooperationsvereinbarung ab.

Wenn Sie sich für das Instrument der Kooperationsvereinbarung interessieren, wenden Sie sich bitte an aue@bs.ch.

Analog zur Kooperationsvereinbarung, die sich an grössere Unternehmen richtet, streben die beiden Basel zusammen mit dem Gewerbeverband auch mit kleinen und mittleren Unternehmen eine Zusammenarbeit im Umweltschutz an. Dies soll in Form einer Vollzugsvereinbarung erfolgen.

Am 6. August 2003 konnte eine weitere Vereinbarung zwischen dem Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) und dem damaligen Baudepartement Basel-Stadt unterzeichnet werden.