Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt und beurteilt die umweltrelevanten Auswirkungen, die durch die Errichtung oder durch eine wesentliche Änderung einer Anlage gemäss UVP-Verordnung zu erwarten sind.

Die UVP ist ein Instrument der Vorsorge. Sie trägt dazu bei, dass Anlagen jeweils nur dann bewilligt werden, wenn gewährleistet ist, dass sie die Umweltschutzvorschriften erfüllen. Die UVP erlaubt es, die Projekte wirtschaftlich und ökologisch zu optimieren.

Das UVP-Verfahren ist kein selbstständiges Verfahren. Vielmehr ist es in ein bereits bestehendes Bewilligungsverfahren eingebettet, welches «massgebliches Verfahren» genannt und entweder im Bundesrecht oder im kantonalen Recht bestimmt wird.

Das Amt für Umwelt und Energie/Koordinationsstelle Umweltschutz (KUS) koordiniert das UVP-Verfahren im kantonalen Recht sowie die Anhörung des Kantons bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die KUS berät Gesuchstellerinnen/-steller und Fachstellen bei Fragen zur UVP-Pflicht oder zum UVP-Verfahren. Wir empfehlen den Bauherrinnen und -herren von UVP-pflichtigen Anlagen, möglichst frühzeitig mit der KUS Kontakt aufzunehmen, um die Anforderungen an die UVP-Unterlagen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

In Ergänzung zum UVP-Handbuch des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und zu den Mitteilungen zur UVP auf der Website des BAFU stehen auf kantonaler Ebene die unten aufgelisteten UVP-Hilfsmittel zur Verfügung.

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