Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei

Revision per 1.1.2021

Gesetzesparagraph

Die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) ist per 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Aal (Anguilla anguilla) ist durch das nationale Fischereirecht ab 1.1.2021 strenger geschützt. Er wird neu im Anhang I der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) als «vom Aussterben bedroht» aufgeführt. Damit darf er in der Schweiz nicht mehr gefangen werden. Bei 10 Fischarten musste der Gefährdungsgrad per 1.1.2021 erhöht werden, so zum Beispiel auch bei der Äsche (neu: 2, stark gefährdet).