Bewilligung zur Veräusserung belasteter Grundstücke
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Der Verkauf und die Teilung von belasteten Grundstücken ist seit dem 1.7.2014 bewilligungspflichtig (Art. 32dbis Abs. 3 und 4 Umweltschutzgesetz USG). Die Bewilligung für die Veräusserung (Verkauf, Tausch, Schenkung) erteilt das Amt für Umwelt und Energie. Die Bewilligung von eingetragenen Standorten, die nicht untersuchungs-, überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind, ist gebührenfrei. Für eine Bewilligung zur Veräusserung von eingetragenen Standorten, die einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden müssen, wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 50.- bis CHF 200.- erhoben.