Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

chemische Substanz

Das «PFAS-Merkblatt für den Altlastenvollzug im Kanton Basel-Stadt» bietet Leitlinien für die Untersuchung und Entsorgung von PFAS-belasteten Standorten und Materialien.

PFAS sind eine Gruppe synthetischer Chemikalien. Sie werden aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (fett- und wasserabweisend, hohe thermische, chemische und biologische Stabilität) in vielen verschiedenen Produkten verwendet. Die PFAS-Produktion begann in den 1950er Jahren, mit Beginn der 1970er Jahre erfolgte der verbreitete Einsatz von PFAS-haltigen Produkten in unserem Alltag.

Der Mensch nimmt PFAS vor allem über die Nahrung und das Trinkwasser auf. Die Verbindungen werden auf unterschiedliche Weise in Lebensmittel eingetragen: aus Böden, der Wasseraufbereitung/Kläranlagen, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen. Seit 2010 ist die Verwendung erster Einzelverbindungen verboten. Aktuell erfolgt national die Prüfung der bestehenden Grenzwerte sowie die europäische Diskussion über ein Gruppenverbot von PFAS.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass PFAS für die altlastenrechtliche Beurteilung relevant sein können. PFAS gelangen über Staub und Regen sowie auch durch klar abgrenzbare Quellen bei Unfall-, Betriebs- oder Ablagerungsstandorte in die Umwelt.

Das «PFAS-Merkblatt für den Altlastenvollzug im Kanton Basel-Stadt» soll bei der Klärung der Fragen helfen, ob und wie ein belasteter Standort auf PFAS zu untersuchen ist, wie mit PFAS-belasteten Materialien umgegangen und wie sie entsorgt werden sollen. Das Merkblatt bildet den momentanen PFAS-Kenntnisstand ab. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird das Merkblatt entsprechend angepasst.