Abfallplanung

Abbruch des Hotels Hilton in Basel

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung; VVEA) verpflichten die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch zu aktualisieren. Die beiden Basel haben eine langjährige Tradition in der Zusammenarbeit im Bereich Abfallwirtschaft und nutzen auch wichtige Abfallinfrastrukturanlagen zusammen.

Der Fokus der «Kantonalen Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023» liegt auf der Abfallhierarchie, die das Vermeiden von Abfällen vor deren Verwertung und Entsorgung stellt. Sie gewährleistet die Entsorgungssicherheit und entwickelt die Abfallwirtschaft zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft weiter. Die Planung gibt drei übergeordnete strategische Ziele in den Bereichen Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und Entsorgungssicherheit vor mit den fünf Schwerpunktthemen Kommunikation und Information, Food Waste, Littering, Baustoffkreislauf sowie Flächenbedarf für die Abfallwirtschaft. Daraus folgen weitere 18 themenspezifische Ziele mit insgesamt 42 Massnahmen. Diese werden das bikantonale Abfall- und Ressourcenmanagement der nächsten vier Jahre wesentlich bestimmen.

Die Regierungen beider Basel haben das partnerschaftliche Geschäft «Kantonale Abfall- und Ressourcenplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2023» genehmigt.

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