Abfallplanung

Bauabfälle Abbruchhaus

Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung; VVEA) verpflichten die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch zu aktualisieren. Die beiden Basel haben eine langjährige Tradition in der Zusammenarbeit im Bereich Abfallwirtschaft und nutzen auch wichtige Abfallinfrastrukturanlagen zusammen. Deshalb wurde die Abfallplanung in enger Zusammenarbeit für beide Kantone erstellt. Die Zielsetzung lehnt sich dabei an die des Bundes an. Es wurden zwei Berichte erstellt. Als Basis wurde der «Zustandsbericht 2015 zur Abfallverwertung und -entsorgung in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt» erarbeitet. Daraus ging die «Abfallplanung Basel-Landschaft und Basel-Stadt 2017» hervor.  

Um die Abfallwirtschaft in eine zukunftsfähigen Ressourcen- und Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, wurden in den Bereichen Vermeidung, Verwertung und Entsorgung 23 Massnahmen beschlossen. Die Planungsperiode umfasst grundsätzlich fünf Jahre von 2017 bis 2021.

Die beiden Regierungsräte Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben das partnerschaftliche Geschäft «Abfallplanung 2017» genehmigt.

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