Ordnungsbussen

Gemäss der Ordnungsbussenverordnung von Basel-Stadt werden folgende Übertretungen (vgl. Anhang zu § 2) mit Ordnungsbussen geahndet:

  • Verbotenes Beseitigen von Kleinabfällen, sogenanntes Littering CHF 100.–
  • Verbotenes Beseitigen von Haushaltsabfällen in Abfallbehältern auf Strassen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen CHF 100.–
  • Verbotenes Beseitigen von Haushaltsabfällen, Sperrgut und Elektroschrott im öffentlichen Raum CHF 200.–
  • Unzeitiges Bereitstellen von Abfall auf uneingefriedeten privaten Vorplätzen in der Nähe der Allmendgrenze, auf Trottoir oder am Strassenrand CHF 50.–
  • Nichtaufstellen eines Abfalleimers während den Öffnungszeiten vor der Verkaufsstelle (Take-Away) CHF 50.-

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Statistik Abfallordnungsbussen Kanton Basel-Stadt

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Im Jahr 2022 wurden im Kanton Basel-Stadt total 1'194 Ordnungsbussen ausgestellt. Mit einer Anzahl von 409 Ordnungsbussen wurden Fälle von unzeitig bereitgestellten Bebbi-Säcken am häufigsten geahndet. Insgesamt 288 Ordnungsbussen wurden für illegal abgelagerte Abfälle, sogenannte Wilde Deponien, ausgestellt. 307 Personen wurden für das Entsorgen von Haushaltsabfällen in öffentlichen Abfallbehältern und 175 Personen wegen Littering, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Kleinabfällen geahndet. Zum ersten Mal wurden im Jahr 2022 auch "Fehlende Abfalleimer" bei Take Away Betrieben gebüsst. Die Anzahl der Abfallordnungsbussen stieg im Jahr 2022, nach dem aufgrund der Covid-19 Pandemie eingeschränkten Jahr 2021, wieder deutlich an.