Ausnahmebewilligung für Betriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten
Verlängerte Öffnungszeiten für Gastgewerbebetriebe mit bewilligten Öffnungszeiten nach § 37 GGG
Detailbeschreibung
Für Betriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit, für einzelne Anlässe Öffnungszeiten über die zeitlich verfügten Grenzen hinaus zu beantragen (§ 18 V-GGG).
Arbeitsschritte
- Prüfung Gesuchunterlagen
- Beurteilung Bewilligungsfähigkeit
- Ausnahmebewilligung mit Auflagen
Rechtliche Grundlagen
§ 18 Abs. 3 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz (V-GGG)
Weitere Infos
Vorbedingungen | Das Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen. |
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Dauer | Mind. 5 Arbeitstage |
Erforderliche Dokumente | Vollständig ausgefülltes Gesuchformular |
Gebühren | CHF 50 pauschaler Betrag |
Letzte Änderung
26.2.2021