Ausnahmebewilligung für Betriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten

Verlängerte Öffnungszeiten für Gastgewerbebetriebe mit bewilligten Öffnungszeiten nach § 37 GGG

Detailbeschreibung

Für Betriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit, für einzelne Anlässe Öffnungszeiten über die zeitlich verfügten Grenzen hinaus zu beantragen (§ 18 V-GGG).

Arbeitsschritte

- Prüfung Gesuchunterlagen
- Beurteilung Bewilligungsfähigkeit
- Ausnahmebewilligung mit Auflagen

Rechtliche Grundlagen

§ 18 Abs. 3 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz (V-GGG)

Weitere Infos

Vorbedingungen Das Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass einzureichen.
Dauer Mind. 5 Arbeitstage
Erforderliche Dokumente Vollständig ausgefülltes Gesuchformular
Gebühren CHF 50 pauschaler Betrag

Letzte Änderung

26.2.2021