Industrie- und Gewerbelärm

Ein Arbeiter arbeitet an einer Maschine

Als Industrie- und Gewerbelärm gilt sowohl der Lärm von grossen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwerksbetrieben (z. B. Schreinereien, Schlossereien) und technischen Anlagen (z. B. Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen). Neben dem Lärm, der bei der Produktion bzw. dem Betrieb von technischen Anlagen entsteht, umfasst der Begriff auch den Lärm von Strassen- und Schienenfahrzeugen auf dem Betriebs- oder Werkgelände sowie den Lärm des Liefer- und Kundenverkehrs.

Die Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft werden gemäss Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt.

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