Industrie- und Gewerbelärm
![Ein Arbeiter arbeitet an einer Maschine](/.imaging/mte/webbs-desktop/fixed-wide-var-height/dam/aue/Bilder/laerm/gewerbelaerm/367-Gewerbelaerm.jpg/jcr:content/367-Gewerbelaerm.jpg)
Als Industrie- und Gewerbelärm gilt sowohl der Lärm von grossen Industriebetrieben als auch der von kleineren Handwerksbetrieben (z. B. Schreinereien, Schlossereien) und technischen Anlagen (z. B. Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen). Neben dem Lärm, der bei der Produktion bzw. dem Betrieb von technischen Anlagen entsteht, umfasst der Begriff auch den Lärm von Strassen- und Schienenfahrzeugen auf dem Betriebs- oder Werkgelände sowie den Lärm des Liefer- und Kundenverkehrs.
Die Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft werden gemäss Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beurteilt.