Heizung, Lüftung, Klima

Eine Lüftungsanlage von außen

Beurteilung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen nach Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung (LSV)

Die Beurteilung einer Anlage erfolgt über den Vergleich des sogenannten Beurteilungspegels einer Anlage mit dem massgebenden Grenzwert. Die Ermittlung des Beurteilungspegels erfolgt nach einem einheitlichen Schema, welches erlaubt, den Störgrad eines Geräusches möglichst objektiv zu beurteilen. Der Beurteilungspegel setzt sich zusammen aus einem Messwert in dB(A) und Pegelkorrekturen, die die Dauer des Geräusches sowie seine Ton- und Impulshaltigkeit berücksichtigen. Liegt der Beurteilungspegel über dem massgebenden Grenzwert, so ist die Anlage sanierungsbedürftig. Das heisst, die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage muss Massnahmen ergreifen.

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