Baulärm

- Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im Februar 2000 Richtlinien über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms erlassen.
- Im Kanton Basel-Stadt regelt die Lärmschutzverordnung des Kantons Basel-Stadt (LSV BS) vom 29. Januar 2002 den Umgang mit dem Baulärm.
- Die Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute Cercle Bruit publizierte im August 2005 eine Anwendungshilfe zur Baulärmrichtlinie.