Arbeitszeiten lärmintensive Bauarbeiten

Baustelle mit Baumaschinen

Im Kanton Basel-Stadt darf das Bau- und Nebengewerbe auf Baustellen grundsätzlich werktags von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr arbeiten. An Sonn- und Feiertagen sind Bauarbeiten nicht gestattet.

Bauarbeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit und lärmintensive Bauarbeiten:
Für Bauarbeiten von 12 bis 13 Uhr oder 19 bis 7 Uhr oder an Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie für lärmintensive Bauarbeiten ist eine Bewilligung des Amts für Umwelt und Energie erforderlich. Die Bauherrschaft, die verantwortliche Fachperson oder das Unternehmen kann bei uns ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung nach § 12 bzw. 13 der Lärmschutzverordnung Basel-Stadt (LSV BS) einreichen.

Lärmintensive Bauarbeiten sind

  • Rammen und Rütteln von Spundwänden und Pfählen,
  • Sprengarbeiten,
  • Abtrag mit Hochdruckreinigern,
  • Schlagen von Stahlrohren, wenn die Tätigkeiten länger als sechs Arbeitstage dauern.
  • Ebenfalls lärmintensiv ist der Einsatz von Helikoptern für Bauarbeiten, wenn er länger als einen halben Tag dauert.

ACHTUNG

Die Ausnahmebewilligung des Amts für Umwelt und Energie gilt nicht als Arbeitszeitbewilligung im Sinne des Arbeitsgesetzes. Das Kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) erteilt Arbeitszeitbewilligungen, für die gemäss Arbeitsgesetz der Kanton zuständig ist (z. B. vorübergehende Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten).