Verkehrslärmsanierung

Eine ständige Belastung durch starken Verkehrslärm kann sich auf die Gesundheit auswirken.

Jeder Kanton hat deshalb mit der Einführung der Lärmschutzverordnung (LSV), im Jahr 1986, vom Bund den Auftrag erhalten, die Strassenlärmsanierung innert 15 Jahren abzuschliessen. Diese Frist wurde bis 2018 verlängert.

Sind die in der Lärmschutzverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte oder gar die Alarmwerte überschritten, muss die betroffene Verkehrsanlage saniert werden. Es gilt das Verursacherprinzip.

Der Kanton Basel-Stadt ist als Anlageinhaber für die Strassen zuständig, die sich auf Kantonsgebiet befinden, ausgenommen die Nationalstrassen. Das Umweltschutzgesetz verlangt, dass Massnahmen in erster Priorität an der Quelle erfolgen. Als Massnahmen an der Quelle gelten lärmarme Beläge, Temporeduktionen oder Lärmschutzwände. Sollten diese Sanierungen nicht möglich sein, können als Ersatzmassnahme Schallschutzfenster eingebaut werden.

Verkehrslärmsanierung in Basel

Das Tiefbauamt nimmt an einem Forschungsprojekt für lärmarme Strassenbeläge teil. Bereits wurden erste lärmarme Beläge eingebaut. Wenn sie sich auch im Langzeitverhalten bewähren, werden sie in Zukunft vermehrt installiert. Die ersten Resultate sind positiv. Ausserdem sind in Basel für diverse Strassenabschnitte Temporeduktionen von 50 auf 30 km/h geplant. Bei hohen Grenzwertüberschreitungen ist eine Lärmsanierung mit dieser Massnahme jedoch nicht vollumfänglich möglich. Lärmschutzwände sind auf Stadtgebiet nicht realisierbar. Deshalb wurden in Basel als Ersatzmassnahme bisher vorwiegend Beiträge an Schallschutzfenster geleistet.

Als Verkehrsteilnehmer können Sie ebenfalls zu leiseren Strassen beitragen:

  • Niedertourig fahren ist leiser und schont den Geldbeutel.
  • Nicht alle Pneus sind gleich laut! Mehr dazu unter www.reifenetikette.ch
  • Parkplatzsuchverkehr in den Quartieren vermeiden!

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