Bauen im Grundwasser

Baugrube mit Grundwasser mit Brettern verschalt

Wird im Grundwasser gebaut, muss dieses abgesenkt werden, beispielsweise durch Abpumpen von Grundwasser mittels Absenkbrunnen.

Bauen im Grundwasser

Generell gilt, dass Gebäude oder Bauteile im Grundwasser so weit wie möglich zu vermeiden sind, damit das Speichervolumen und die Durchflusskapazität des Grundwassers erhalten bleiben.

In der Grundwasserschutzzone S3 sind alle Bauten mindestens 1m über dem höchst bekannten Grundwasserspiegel zu errichten.

Alle Bauten und Bauarbeiten, die das Grundwasser betreffen, müssen via Baubegehren im Bauinspektorat eingereicht werden. Im «Merkblatt Bauen im Grundwasser» sind die Anforderungen für die Baueingabe bezüglich des Grundwasserschutzes zusammengefasst.

Temporäre Grundwasserabsenkung

Wenn Bautätigkeiten im Grundwasser vorgesehen sind, so ist für die dazu notwendige Grundwasserabsenkung ein Kanalisationsbegehren einzureichen. Dieses kann direkt mit dem Baubegehren oder als eigenständiges Kanalisationsbegehren mindestens vier Wochen vor Baubeginn beim Tiefbauamt eingereicht werden.

Im «Merkblatt zur Grundwasserabsenkung» sind die Anforderungen an die Grundwasserabsenkung für die Kanalisationseingabe bezüglich des Grundwasserschutzes zusammengefasst.

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