Bohrungen in das Grundwasser

Erdwärmesonden
In der Erdwärmesondenkarte und der Erläuterung dazu können Sie erkennen, in welchem Gebiet im Kanton Basel-Stadt Erdwärmesonden erlaubt sind und ob bzw. in welchem Umfang ein geologischer Vorbericht notwendig ist (aus der Karte und den Erläuterungen ersichtlich).
Erdwärmesonden müssen über ein Baubegehren beim Bauinspektorat eingereicht werden. Bezüglich des Grundwasserschutzes müssen folgende Unterlagen darin enthalten sein:
- Gesuchsformular für Bohrungen ins Grundwasser
- Beiblatt Erdwärmesondennutzung zum Bohrgesuch
Für alle Wärmepumpen gilt eine Jahresarbeitszahl grösser als 2,6. Weitere Vorgaben finden sich auf Formularen und Vollzugshilfen der Abteilung Energie.
Abstände bei Erdwärmesonden
Generell ist ein Mindestabstand von 3 Meter des Erdwärmesondenstandorts zur Nachbarsparzelle einzuhalten. Liegt der Erdwärmesondenstandort näher als 3 Meter zur Nachbarsparzelle ist die Zustimmung des benachbarten Grundeigentümers dem Gesuch beizulegen.
Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes
Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes, z. B. zur Altlastenerkundung, Grundwasserüberwachung etc., können als einfaches Bohrgesuch über das Gesuchsformular für Bohrungen ins Grundwasser beim Ressort Grundwasser (grundwasser@bs.ch ) eingereicht werden.
Anmerkung
Fundationsbohrungen wie Mikropfähle sind im Baubegehren in den Grundriss- und Schnittplänen darzustellen (siehe Merkblatt Bauen im Grundwasser).
Alle öffentlich einsehbare Bohrungen sind online im Bohrkataster des MapBS aufgeführt. Der Kataster enthält verrohrte Bohrungen, Erdwärmesonden und Sondierbohrungen, die i. d. R. ins Grundwasser reichen.