Mehrweggeschirr

Verkaufsstände und Veranstaltungen
Wer im öffentlichen Raum in der Stadt Basel Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkauft, muss Mehrweggeschirr verwenden (§20a USG BS).
Die Mehrweggeschirrpflicht gilt für Verkaufsstände sowie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Von dieser Regelung betroffen sind auch öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen (über die gesamte Veranstaltungsdauer betrachtet).
Mehrweggeschirr ist auf dem gesamten Festgelände zu verwenden. Informieren Sie deshalb Ihre Standbetreibenden rechtzeitig. Halten Sie die Auflagen auch im Vertrag mit den Standbetreibenden fest. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Mehrweggeschirrpflicht.
Zur praktischen Umsetzung bietet die Plattform SAUBERE-VERANSTALTUNG.CH Vorlagen für Gästeinfos, Plakate sowie weitere nützliche Tipps.
Vorbildfunktion der Verwaltung
Der Kanton Basel-Stadt hat im Bereich der Abfallvermeidung eine Vorbildfunktion wahrzunehmen, weshalb für die Abgabe von Getränken und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr in Gebäuden und auf Grundstücken, die im Eigentum des Kantons stehen oder vom Kanton genutzt werden, Mehrweggeschirr zu verwenden ist.
Richtlinien und Merkblätter
- Merkblatt Mehrweggeschirrpflicht (PDF, 42 KB)
- Merkblatt Mehrweggeschirrpflicht: Vorbildfunktion der Basler Verwaltung (PDF, 370 KB, nicht barrierefrei)
- Formular Abfallkonzept (PDF, 109 KB)
- Mehrweggeschirr, Geschirrmobile und Geschirrspülmaschinen - Bezugsmöglichkeiten in der Region Basel (PDF, 1.3 MB, nicht barrierefrei)