Kataster der belasteten Standorte

Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verpflichtet die Kantone einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und zu führen. Im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Basel-Stadt sind ausschliesslich Standorte eingetragen, deren Belastung feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Sie sind eingeteilt in:

  • Ablagerungsstandorte: Es handelt sich um stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und andere Abfallablagerungen.
  • Betriebsstandorte: Standorte, deren Belastung von stillgelegten oder noch in Betrieb stehenden Anlagen oder Betrieben stammt, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
  • Unfallstandorte: Standorte, die wegen ausserordentlicher Ereignisse, einschliesslich Betriebsstörungen, belastet sind.
  • Schiessanlagen: Insbesondere die Kugelfangwälle sind stark mit Blei und Antimon belastet.

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Wozu dient der Kataster?

Der Kataster der belasteten Standorte soll verhindern, dass mit Abfällen belastete Standorte übersehen werden und die Umwelt gefährden. Tiefreichende Verunreinigungen des Untergrundes, welche das Grundwasser beeinträchtigen, sollen identifiziert und in der Folge saniert werden. Nebst dem Schutz des Grundwassers dient der Kataster auch zur Kontrolle der vorschriftsgemässen Entsorgung von verschmutztem Aushub. Damit soll das Verschleppen von Belastungen und die Gefährdung anderer Umweltgüter verhindert werden.

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Erstellung des Katasters der belasteten Standorte

Industrialisierung in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.

In einem ersten Schritt wurden im Kanton Basel-Stadt rund 4000 Standorte in einem Verdachtsflächen-Verzeichnis, eine Vorstufe des öffentlichen Katasters der belasteten Standorte, erfasst. Grundlage für die Erfassung der Verdachtsflächen waren das Deponieverzeichnis, das Unfallregister und die basel-städtischen Branchenbücher der Jahre 1895 bis 1984.

Wichtige Informationen zu den Betriebsstandorten lieferten zudem das eidgenössische Fabrikverzeichnis, das Handelsregister, Baupläne der Liegenschaftsentwässerung sowie frühere Baubegehren für technische Anlagen und Gebäude. Anhand dieser Daten und mit Hilfe der vom BAFU verfassten branchenspezifischen Kriterien wurde seitens des AUE beurteilt, welche Standorte mit Abfällen belastet sind oder bei welchen dies mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

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Wann erfolgt ein Katastereintrag?

Nach Artikel 5 Absatz 3 der Altlasten-Verordnung werden diejenigen Standorte in den Kataster eingetragen, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass Schadstoffe oder Abfälle im Untergrund vorhanden sind.

Ob bei einem Standort mit grosser Wahrscheinlichkeit mit einer Belastung zu rechnen ist, wird von der Behörde anhand der folgenden Kriterien abgeklärt:

  • Nebst dem Umstand, dass der fragliche Betrieb einer belastungsrelevanten Branche zugeordnet werden kann, muss abgeklärt werden, ob am Standort auch tatsächlich entsprechend der Branchenzugehörigkeit produziert und/oder mit umweltgefährdenden Stoffen in relevanten Mengen umgegangen wurde.
  • Da die Wahrscheinlichkeit einer Belastung mit den zunehmend strengeren Umweltvorschriften deutlich abgenommen hat, wird als generelle Zeitschwelle für den Katastereintrag ein Betriebsbeginn vor 1985 festgelegt. Somit werden Betriebe mit Betriebsbeginn nach 1985 in der Regel nicht mehr in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen.
  • Je nach Branche werden Betriebsdauer und Betriebsgrösse als Eintragskriterien hinzugezogen. Denn die Wahrscheinlichkeit einer Umweltbelastung steigt naturgemäss mit der Betriebsdauer bzw. Betriebsgrösse an.

Generell gilt: Wurde eine belastungsrelevante Tätigkeit in bedeutungsvollem Umfang und Zeitraum ohne entsprechende Vorsichtsmassnahmen ausgeübt, so ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Untergrund mit Schadstoffen oder Abfällen belastet.

Der Kataster der belasteten Standorte ist öffentlich zugänglich (Art.32c Abs.2 USG). Die wichtigsten Katasterdaten des Kantons Basel-Stadt sind im Internet einsehbar. Der Kataster wird wöchentlich aktualisiert. Die Information, dass ein Grundstück nicht im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist, bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass auch effektiv keine Belastungen im Untergrund bestehen.

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