Veranstaltung oder Betrieb mit Laseranlagen

Veranstaltungen mit Laserstrahlung aller Laserklassen sind meldepflichtig, mit Ausnahme von Veranstaltungen mit Lasereinrichtungen der Klassen 1 und 2, sofern diese nicht in den Luftraum strahlen.

Die Veranstaltung mit Laserstrahlung muss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) über das Meldeportal  bis spätestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Weitere Informationen zum Einsatz von Lasern finden Sie direkt auf der Internetseite des BAG.

nach oben