Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss V-NISSG

Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)

Detailbeschreibung

Bei Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) ist vorab eine ent-sprechende Meldung durchführen.

Arbeitsschritte

- Prüfung Meldeunterlagen
- Lärmrechtliche Beurteilung
- Rückmeldung an Gesuchsteller

Rechtliche Grundlagen

Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)

Weitere Infos

Vorbedingungen Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Frist Keine
Dauer Mind. 5 Arbeitstage
Erforderliche Dokumente Vollständig ausgefülltes Gesuchformular
Gebühren Keine

Letzte Änderung

11.11.2022