Öffentliche Veranstaltungen

Die Stadt Basel bietet ihrer Bevölkerung ein breites Spektrum an öffentlichen Veranstaltungen, sowohl in öffentlichen Gebäuden als auch im Freien auf Eventplätzen. Die Belegung der Eventplätze mit öffentlichen Veranstaltungen finden Sie auf den Seiten des Tiefbauamts.

Nach den Erfahrungen der Abteilung Lärmschutz geben öffentliche Veranstaltungen in Gebäuden wenig Anlass zu Lärmbeschwerden. Dagegen kommt es bei öffentlichen Open-Air-Veranstaltungen eher zu Belästigungen durch laute Musik, insbesondere durch die ausgeprägte Basslastigkeit der modernen Musik.

Was muss ich als Veranstalterin oder Veranstalter von Open-Air-Veranstaltungen beachten, um Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft weitestgehend zu minimieren?

Wir raten den Veranstalterinnen und Veranstaltern bei der Planung des Anlasses rechtzeitig mit der Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie Kontakt aufzunehmen.
Die Ausrichtung der Bühne und die Anordnung der Boxen sind wichtig, um eine optimale Beschallung des Zuschauerraums zu erreichen und die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner möglichst effizient zu reduzieren.

Wir legen den Veranstalterinnen und Veranstaltern eine offene Kommunikation und die Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner in ein geplantes Grossevent ans Herz. Der lärmbetroffenen Bevölkerung sollte eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner mit erreichbarer Rufnummer angegeben werden. Diese Person muss während der Auf- und Abbauphase und insbesondere während des Events erreichbar sein. Sie sollte die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner ernst nehmen und an Lösungen im gemeinsamen Einvernehmen interessiert sein.

Werden Musikevents mit einem Stundenpegel im Zuschauerbereich von 93 dB(A) und mehr geplant bzw. wird eine Lasershow geboten, verweisen wir auf die Anforderungen nach der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).
Bitte melden Sie solche Musikanlässe bzw. Lasershows rechtzeitig über unsere Online-Formulare.

Was kann ich als Anwohnerin oder Anwohner von Eventplätzen tun, um mich vor erheblichem Lärm durch Open-Air-Veranstaltungen zu schützen?

Bitte besuchen Sie hierzu unsere Seite zu den Lärmsorgen.

Wie viele Veranstaltungen muss ich als Anwohnerin oder Anwohner eines Eventplatzes ertragen?

Die Anzahl, Dauer und zulässige Lautstärke von Open-Air-Veranstaltungen auf den Eventplätzen in Basel wird nach dem Beurteilungsinstrument für Veranstaltungen, kurz BIV, beurteilt. Das BIV prüft transparent und vergleichbar an den örtlich spezifischen Gegebenheiten eines Veranstaltungsplatzes, wie hoch die zulässige relative Jahresdosis durch den Veranstaltungslärm für Anwohnerinnen und Anwohner sein darf. Als rechtliche Grundlage dient dem BIV der Bundesgerichtsentscheid zum Kulturfloss in Basel aus dem Jahr 2004. Die zulässige Jahresdosis wird schliesslich mit der tatsächlichen Jahresdosis durch Veranstaltungslärm verglichen. Überschreitet die tatsächliche Jahresdosis den zulässigen Wert, sind geeignete Massnahmen zu ergreifen, um den Veranstaltungslärm zu reduzieren.

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