Private Veranstaltungen

Wer auf privatem Grund eine private Veranstaltung (z. B. Geburtstags- oder Jubiläumsfest, Gartenfest, private Musikdarbietung) durchführt, braucht dazu keine behördliche Bewilligung. Dies gilt unter anderem für Geburtstagsfeste im Hof oder Garten, nicht aber für private Feste in einem Restaurant.

Bitte achten Sie bei der Durchführung privater Veranstaltungen auf Folgendes:

  • Die umliegende Bevölkerung darf nicht durch laute Musik oder sonstigen Lärm belästigt werden.
  • Von 23.00 bis 7.00 Uhr gilt Nachtruhe. Lärmende Aktivitäten sind während dieser Zeit untersagt.
  • Es empfiehlt sich, die Nachbarschaft rechtzeitig und möglichst schriftlich über den Umfang der Veranstaltung und die zu erwartenden Lärmstörungen zu informieren.
  • Die Nachbarschaft hat bei Störungen jederzeit die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten. Diese kann die Veranstaltung abbrechen.
  • Bäume und bepflanzte Flächen inkl. Rasen sowie Böden sind bei einer Veranstaltung durch Aufbauten und Installationen, hitzeerzeugende Einrichtungen und Aktivitäten einem erhöhten Schadenrisiko ausgesetzt. Mit geeigneten Schutzmassnahmen können diese Schäden vermieden werden.

Wer gegen Entgelt Speisen und/oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgibt, braucht dafür eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheits- und Festwirtschaft nach § 14 Gastgewerbegesetz.

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