Freiwillige Kostenbeiträge

Der Kanton Basel-Stadt hat im Jahr 2004 entschieden, unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge an Schallschutzfenster für Liegenschaften ab Immissionsgrenzwert zu leisten.

Die Priorisierung der anspruchsberechtigten Liegenschaften wird vom Kanton festgelegt. Die betroffenen Eigentümerschaften werden automatisch über die freiwillige Möglichkeit einer Kostenbeteiligung informiert. Demnach können leider keine Beiträge auf Antrag geleistet werden.

Um in den Genuss einer solchen Kostenbeteiligung zu kommen, müssen die vom Kanton Basel-Stadt vorgegebenen Anforderungen und Sanierungsschritte zwingend eingehalten werden. Wurden bei einer Liegenschaft in den letzten Jahren bereits Schallschutzfenster eingebaut, kann eine Rückerstattung geprüft werden.

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