Energiegesetz

Kantonale Energiegesetzgebung

Im November 2016 verabschiedete der Grosse Rat die Revision des kantonalen Energiegesetzes. Am 1. Oktober 2017 trat das angepasste Gesetz zusammen mit der Verordnung in Kraft. Im Fokus der revidierten kantonalen Energiegesetzgebung steht die Reduktion der CO2-Emissionen.

Bis zum Jahr 2050 soll der CO2-Ausstoss pro Einwohnerin oder Einwohner im Jahr in Basel höchstens eine Tonne betragen. An diesem primären Ziel richten sich die neuen Vorschriften und entsprechende Fördermassnahmen aus. Mit der langfristigen Dekarbonisierung der kantonalen Energieproduktion leistet der Kanton Basel-Stadt einen wichtigen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes.

Die wichtigsten Eckwerte

  • CO2-Ausstoss bis 2050 auf max. 1 Tonne/Jahr und Einwohnerin oder Einwohner reduzieren
  • Strom: 100 Prozent erneuerbar beibehalten (auch im liberalisierten Markt)
  • Fernwärme bis 2020 zu 80 Prozent CO2-frei (nur noch Abfall und Holz)
  • Energienutzung im Kanton Basel-Stadt: Langfristig zu 90 Prozent aus erneuerbarer Energie und nicht anders nutzbarer Abwärme

Die wichtigsten Massnahmen

  • Neubauten: Energieverbrauch nahe bei null sowie Pflicht zur Eigenstromerzeugung (erneuerbar)
  • Heizung und Warmwasser (Öl, Gas): Bei Ersatz Pflicht zum Umstieg auf erneuerbares System (Wärmepumpe, Fernwärme etc.), sofern technisch und ohne Mehrkosten machbar
  • Betriebsoptimierung: Verpflichtend bei Nichtwohnbauten sowie bei Wohnbauten mit komplexen Haustechnik-Gewerken
  • Grossverbraucher: Pflicht zu wirtschaftlichen Effizienzmassnahmen
  • Einspeisevergütung für Solarstrom und Biogas aus Eigenproduktion
  • Vorbildfunktion öffentliche Hand: Erhöhte Anforderungen an Gebäude im Verwaltungs- und Finanzvermögen, Abwärmenutzung bei Infrastrukturanlagen
  • Kantonale Energieplanung: Erarbeitung eines Energierichtplans als Entscheidungsgrundlage für Raumplanung, Projektierung von Anlagen und Fördermassnahmen

Neues Klimaziel

Mit der Abstimmung über die Klimagerechtigkeitsinitiative am 27. November 2022 haben die Stimmberechtigten einem neuen Klimaziel zugestimmt: Der Kanton Basel-Stadt sorgt im Rahmen seiner Kompetenzen dafür, dass der Ausstoss an Treibhausgasemissionen im Kanton bis 2037 auf netto null sinkt. Diese in der Kantonsverfassung verankerte Zielvorgabe hat verschiedene Gesetzesanpassungen zur Folge, unter anderem auch im kantonalen Energiegesetz.

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