Energierichtplan

Kartenausschnitt Energierichtplan

Der kantonale Energierichtplan dient als Entscheidungsgrundlage für Raumplanung, Projektierung von Anlagen und Fördermassnahmen im Bereich Energieversorgung und -nutzung.

Teilrichtplan Energie

Der Kanton Basel-Stadt will die CO2-Emissionen reduzieren. Eine zentrale Massnahme ist der Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Heizsysteme. Um die Verfügbarkeit von klimaneutralen Energiequellen im Kanton zu kennzeichnen, ist der Kanton laut kantonalem Energiegesetz dazu verpflichtet, einen Energierichtplan zu erstellen. 

Genau wie der Kantonale Richtplan ist der Teilrichtplan Energie Basel-Stadt (kurz: Energierichtplan) ein strategisches Instrument, welches die Behörden als Entscheidungsgrundlage nutzen, um die Vorgaben der kantonalen und eidgenössischen Politik koordiniert und konsequent umzusetzen.

Der Energierichtplan hält die aktuelle Energieversorgungssituation im Kanton Basel-Stadt fest und zeigt auf, mit welchen Massnahmen in Zukunft Angebot und Nachfrage an Wärme und Kälte pro Gebiet so erneuerbar, wirtschaftlich, energie- und ressourceneffizient wie möglich bereitgestellt und genutzt werden können. Er verschafft einen Überblick darüber, in welchen Gebieten welche örtlich gebundenen erneuerbaren Energieträger wie Fernwärme, Grundwasser oder Erdwärme vorzugsweise zu nutzen sind. Diese Priorisierungen sind in sogenannten Massnahmenblättern dargestellt.

Der Energierichtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Das heisst, der Plan macht keine Vorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Umgekehrt sind aus dem Plan auch keine Rechtsansprüche etwa für einen Fernwärmeanschluss abzuleiten. In der Praxis heisst das: Jeder Heizungsersatz ist nach ökonomischen und ökologischen Kriterien einzeln zu beurteilen.

Der Regierungsrat setzte den Teilrichtplan Energie im März 2020 fest. Vor der Festsetzung lag der Plan zur öffentlichen Vernehmlassung auf. Wo möglich wurden die eingegangenen Rückmeldungen in das Planwerk aufgenommen.