Energetische Betriebsoptimierung

eBO-Logo

Gebäude brauchen oft deutlich mehr Energie als nötig. Das Ziel einer energetischen Betriebsoptimierung ist es, dieses Sparpotenzial auszuschöpfen.

Energetische Betriebsoptimierung eBO im Kanton Basel-Stadt - so funktioniert's! (Erklärvideo)

Mit der richtigen Einstellung Geld und Energie sparen

eBO Grafik 10-15 Prozent Einsparung
Bild vergrössert anzeigen
10 - 15 % Reduktion des Energieverbrauchs durch einfache eBO-Massnahmen

Mit einer energetischen Betriebsoptimierung (eBO) werden in der Regel 10 bis 15 % Energie eingespart. Einfachste Massnahmen lassen sich ohne aufwendige Planung umsetzen. Für die Gebäudenutzerinnen und -nutzer entstehen durch eine eBO keine Komforteinbussen. 

eBO Grafik Payback-Zeit
Bild vergrössert anzeigen
Payback-Zeit von eBO-Massnahmen: weniger als zwei Jahre

Das Korrigieren von Geräteeinstellungen – typischerweise Heizung, Lüftung, Kälteanlagen, Beleuchtung etc. – kostet nichts. Investitionen in einfache eBO-Massnahmen werden meist in weniger als zwei Jahren durch geringere Energiekosten ausgeglichen. Das heisst, mit erfolgreichen und dauerhaft umgesetzten eBO-Massnahmen profitieren Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer finanziell und leisten zudem einen wesentlichen Beitrag an den Klimaschutz.

Für wen gilt die eBO-Pflicht?

eBO Grafik Verpflichtung
Bild vergrössert anzeigen
eBO-Pflicht bei Jahresstromverbrauch zwischen 200'000 und 500'000 kWh

Zu einer energetischen Betriebsoptimierung gesetzlich verpflichtet (EnG §13) sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Betriebsstätten, die zwischen 200'000 und 500'000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen. Wer mehr verbraucht, fällt unter die Vorschriften für Grossverbraucher. Wer weniger verbraucht, ist von der eBO befreit.

Vorgehen bei einer eBO

Definieren Sie eine Person in Ihrem Betrieb, die für Energiefragen zuständig ist und als Ansprechperson für das Amt für Umwelt und Energie in Frage kommt. Geben Sie dieser Person den Auftrag für die Analyse, Definition und Umsetzung der eBO. Haben Sie dazu in Ihrem Betrieb keine geeignete Fachperson, können Sie den Auftrag zu einer eBO auch extern vergeben (Anbieter sind: Energieversorger, Energie- und Planungs-Büros, Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärspezialisten).

Fünf Phasen einer eBO

eBO Grafik 5 Phasen
Bild vergrössert anzeigen
Fünf Phasen einer eBO
1. Erhebung des Ist-Zustandes
2. Analyse der Energiedaten
3. Ermittlung der Sofortmassnahmen
4. Ermittlung der Massnahmen mit Investitionsbedarf
5. Erfolgskontrolle mit Dokumentation

Eine eBO ist ein Projekt mit definiertem Start- und Endpunkt, aufgeteilt in fünf Phasen. Bei Neubauten legt das Energiegesetz einen Zeitraum von drei Jahren für einen eBO-Zyklus fest, bei Bestandsbauten einen von fünf Jahren.

Innerhalb dieses Zeitraums von drei resp. fünf Jahren messen, analysieren und optimieren Sie Ihren Energieverbrauch und informieren das Amt für Umwelt und Energie über Ihre Ergebnisse. Danach beginnt ein neuer Zyklus – mit neuen Einsparmöglichkeiten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den 5 Phasen einer eBO

Wie dokumentieren Sie Ihre eBO-Massnahmen?

In der Wahl der Form des Berichts sind Sie völlig frei. Eine nachvollziehbare Verbrauchserfassung z.B. in einer Excel-Tabelle genügt.

Das Amt für Umwelt und Energie stellt Ihnen ein kostenloses Tool auf Excel-Basis zur Verfügung (eBO-Tool mit Anleitung).

Beispiel aus der Praxis 1: Industrielle Werke Basel IWB

Beispiel aus der Praxis 2: Müller Plastics

Beispiel aus der Praxis 3: Bürgerspital Basel bsb

Beispiel aus der Praxis 4: Futuro Liestal