Ersatz der Heizung

Alles auf einen Blick
Sie haben eine Öl- oder Gasheizung? So gehen Sie vor, um beim Ersatz Ihrer Heizung die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:
Übersicht: Ersatz der Öl- oder Gasheizung (PDF, 1 Seite, 427 KB)
Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Ihre Heizung soll ersetzt werden
Ihre Öl- oder Gasheizung ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen und soll ersetzt werden. In diesem Fall ist Ihre Öl- oder Gasheizung durch ein erneuerbar betriebenes Heizsystem zu ersetzen, sofern dies technisch möglich ist und für Sie nicht zu Mehrkosten führt. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.
Diagramm: Öl- oder Gasheizung soll ersetzt werden (PDF, 14 Seiten, 1,6 MB)
Direkt-Link: Meldung fossil befeuerte Heizung
Ihre Heizung ist älter als 15 Jahre

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung 15 Jahre alt oder älter und funktioniert einwandfrei, sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus erstellen zu lassen. Mit dem GEAK Plus sind Sie gut auf einen allfälligen Heizungsersatz vorbereitet. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.
Diagramm: Öl- oder Gasheizung ist 15 Jahre alt und älter (PDF, 7 Seiten, 730 KB)
Ihre Heizung ist jünger als 15 Jahre

Ist Ihre Öl- oder Gasheizung jünger als 15 Jahre und funktioniert einwandfrei, müssen Sie nichts unternehmen. Die gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt. Das Ablaufdiagramm zeigt Ihnen, was Sie zur Prävention trotzdem schon tun können.
Diagramm: Öl- oder Gasheizung ist jünger als 15 Jahre (PDF, 3 Seiten, 320 KB)
Hintergrund: Darum sollen Öl- und Gasheizungen ersetzt werden
Eine zentrale Forderung des kantonalen Gesetzes ist die Reduktion der CO2-Emissionen. Gleichzeitig soll die erneuerbare Energieproduktion gefördert werden.
Öl- und Gasheizungen nutzen für die Wärme- und Warmwasserproduktion fossile Energieträger, die bei der Verbrennung CO2 produzieren. Diese CO2-Emissionen können vermieden werden. Deshalb sollen in Basel so viele Öl- und Gasheizungen wie möglich durch Systeme ersetzt werden, die erneuerbare Energieträger nutzen.
Installation von Wärmepumpen: Meldepflicht? Baubewilligung?
Für die Installation von Wärmepumpen gilt seit dem 9. Januar 2020:
Massnahmen | Pflichten |
Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Innern von Gebäuden |
►Keine Baubewilligung ►Keine Meldepflicht |
Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenraum,
|
►Keine Baubewilligung |
Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenraum,
Erdsonden-Wärmepumpen (wegen der Bohrung) |
Fragen?
Hier finden Sie zudem Antworten auf "Häufige Fragen" zum Ersatz der Öl- oder Gasheizung.
Auch die kantonale Energieberatung und die kantonale Energiefachstelle helfen bei Fragen rings um den Heizungsersatz gerne weiter.
- Flyer: Öl- oder Gasheizung ersetzen? Antworten auf oft gestellte Fragen
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Informationen zum Baubewilligungs- und Meldeverfahren
- Direkt-Link: Formular des Bau- und Gastgewerbeinspektorats für baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen
- Direkt-Link: Formular des Bau- und Gastgewerbeinspektorats für meldepflichtige Bauten und Anlagen
- Merkblatt Baubegehren Heizsysteme erneuerbare Energie (PDF, 93)
- Wo wird es Fernwärme in Basel geben? Interaktive Karte von IWB
- Was kostet eine klimafreundliche Heizung? Online-Tool von EnergieSchweiz
- Erdwärmesondenkarte (PDF, 13.1 MB, nicht barrierefrei)
- Bohrkataster