Förderbeiträge

Schmuckbild energetische Sanierung

Der Kanton Basel-Stadt richtet Förderbeiträge für energetische Sanierungen, effiziente Neubauten und für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie aus.

Für welche Massnahmen erhalten Sie Förderbeiträge?

Eine Übersicht über die einzelnen Fördergegenstände und die Beitragshöhe pro Massnahme respektive Fördergegenstand finden Sie hier auf dieser Seite sowie im Dokument «Förderbeiträge Energiesparmassnahmen Kanton Basel-Stadt».

Förderbeitragsgesuche müssen immer vor Baubeginn gestellt werden.

Online-Gesuchsportal

Für die Gesuchseingabe nutzen Sie das Online-Gesuchsportal.

Dort registrieren Sie sich und stellen Ihren Antrag auf Förderbeiträge. Sie werden Schritt für Schritt durch das Dokument geführt bis zur abschliessenden Bestätigung. Danach drucken Sie das Gesuch aus und reichen es zeitnah mit allen erforderlichen Beilagen per E-Mail oder auf dem Postweg beim Amt für Umwelt und Energie ein.

Vor Baubeginn einreichen

Damit ein Antrag auf Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss dieser zwingend vor Baubeginn oder vor der geplanten Installation eingereicht werden.

Untere Limite: 1000 Franken

Wird bei einem Förderbeitragsgesuch die Limite von 1000 Franken Förderbeitrag nicht erreicht, wird kein Förderbeitrag ausgerichtet. Davon ausgenommen sind allfällige Aktionen sowie Beiträge für Massnahmen unter 1000 Franken, die in einem GEAK-Plus-Beratungsbericht empfohlen werden.

Obere Limite: 40% Ihrer Investition

Die obere Limite für Förderbeiträge beträgt maximal 40% Ihrer gesamten Investitionskosten für Energieeffizienzmassnahmen. Dies gilt auch bei Beiträgen, die pro Einheit ausgerichtet werden (z.B. für eine Wärmepumpe).

Grundlage

Massgebende Grundlage für die Förderbeitragsbedingungen und die Höhe der Beiträge ist die Verordnung zum Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt.

Bitte beachten Sie: Die Vergabe von Förderbeiträgen ist an diverse Bedingungen geknüpft. Diese unterscheiden sich je nach Fördergegenstand.

Details siehe Anhang 11 der Verordnung zum Energiegesetz.

Herkunft der Fördermittel

Die Fördermittel stammen aus der Förderabgabe, der die Basler Stimmberechtigten im Jahr 1984 zugestimmt haben. Sie beträgt 9 % der Netzkosten und wird mit der Stromrechnung erhoben. Zudem erhält der Kanton über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Fördermittel vom Bund.

Video: Profitieren Sie von Förderbeiträgen des Kantons Basel-Stadt!