Holzheizungen

Automatische Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und gelten deshalb als klimaneutral. Holz wächst nach und bindet dabei Kohlendioxid, das bei der Verbrennung wieder frei wird.
Automatische Holzheizungen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
Beitragssätze | |
---|---|
Massnahmen | Beitragssatz |
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen | max. CHF 1'000.- (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen) |
Neuanlagen bis 70 kW | CHF 10'000.- + CHF 200.- / kW th |
Neuanlagen von 70 bis 500 kW | CHF 15'000.- + CHF 130.- / kW th |
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 3'000.- + CHF 200.- / kW |
Bitte beachten Sie:
Der Förderbeitrag wird mit maximal 50W th installierter Nennleistung pro m2 EBF (Energiebezugsfläche) bemessen.
Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
Gestützt auf die Effizienzverordnung EnEV muss eine Leistungs- und eine Konformitätserklärung (EU) eingereicht werden, nur so können Beiträge ausbezahlt werden. Weitere Informationen und Beispieldokumente sind unter "mehr zum Thema" verfügbar.
- Online-Gesuchsportal für Gesuche ab dem 1.6.2018
- Förderbeiträge für Energiesparmassnahmen im Kanton Basel-Stadt (PDF, 14 Seiten, 684 KB)
- QM (Qualitäts-Management-System) Holzheizwerke
- Beispiel Leistungserklärung (PDF, 232 KB, nicht barrierefrei)
- Beispiel Konformitätserklärung (PDF, 454 KB)
- Anleitung Leistungserklärung EU (PDF, 96 KB)
- Energieeffizienzverordnung EnEV (PDF, 924 KB)