Beschwerde wegen Lärmbelästigung

Formular für Lärmbeschwerden aller Art, die durch ortsfeste Anlagen verursacht werden.

Detailbeschreibung

Fühlen sich Personen durch Lärm gestört oder wollen wissen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind, so können sie ihr Anliegen über das Formular einreichen. Das Amt für Umwelt und Energie klärt dann den entsprechenden Sachverhalt ab.

Arbeitsschritte

- Prüfung Sachverhalt
- Lärmrechtliche Beurteilung
- Entscheid ggf. Umsetzung von Massnahmen
- Information Reklamant

Rechtliche Grundlagen

Umweltschutzgesetz, Lärmschutz-Verordnung, Lärmschutz-Verordnung Basel-Stadt

Weitere Infos

Vorbedingungen Das Amt für Umwelt und Energie wird bei Lärmklagen von Hausbewohnern betreffend Lärmquellen im eigenen Haus erst dann tätig, wenn eine schriftliche Klage des Mieters oder Stockwerkeigentümers bei der Hausverwaltung innert 60 Tagen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat.
Frist Keine
Dauer Sachverhaltsfeststellung in der Regel innerhalb eines Monats
Erforderliche Dokumente Vollständig ausgefülltes Formular mit detaillierter Schilderung des Sachverhaltes.
Gebühren Kostenlos

Letzte Änderung

26.2.2021