Beschwerde wegen Lärmbelästigung
Formular für Lärmbeschwerden aller Art, die durch ortsfeste Anlagen verursacht werden.
Detailbeschreibung
Fühlen sich Personen durch Lärm gestört oder wollen wissen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind, so können sie ihr Anliegen über das Formular einreichen. Das Amt für Umwelt und Energie klärt dann den entsprechenden Sachverhalt ab.
Arbeitsschritte
- Prüfung Sachverhalt
- Lärmrechtliche Beurteilung
- Entscheid ggf. Umsetzung von Massnahmen
- Information Reklamant
Rechtliche Grundlagen
Umweltschutzgesetz, Lärmschutz-Verordnung, Lärmschutz-Verordnung Basel-Stadt
Weitere Infos
Vorbedingungen | Das Amt für Umwelt und Energie wird bei Lärmklagen von Hausbewohnern betreffend Lärmquellen im eigenen Haus erst dann tätig, wenn eine schriftliche Klage des Mieters oder Stockwerkeigentümers bei der Hausverwaltung innert 60 Tagen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat. |
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Frist | Keine |
Dauer | Sachverhaltsfeststellung in der Regel innerhalb eines Monats |
Erforderliche Dokumente | Vollständig ausgefülltes Formular mit detaillierter Schilderung des Sachverhaltes. |
Gebühren | Kostenlos |
Letzte Änderung
26.2.2021